Verbesserungen im Zuge der Planung und Umsetzung der U 5-Hochbahnsteige .Musterschule. und .Glauburgstraße.
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Verbesserungen im Zuge der Planung und Umsetzung der U 5-Hochbahnsteige .Musterschule. und .Glauburgstraße.
Details im PARLIS OF_741-3_2015Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verbesserungen im Zuge der Planung und Umsetzung der U 5-Hochbahnsteige „Musterschule“ und „Glauburgstraße“
Details im PARLIS OM_3970_2015Antrag Ortsbeirat
Verbesserungen im Zuge der Planung und Umsetzung der U 5-Hochbahnsteige .Musterschule. und .Glauburgstraße.
Details im PARLIS OF_741-3_2015Anregung Ortsbeirat
Verbesserungen im Zuge der Planung und Umsetzung der U 5-Hochbahnsteige „Musterschule“ und „Glauburgstraße“
Details im PARLIS OM_3970_2015S A C H S T A N D :
Betreff: Verbesserungen im Zuge der Planung und Umsetzung der U 5-Hochbahnsteige "Musterschule" und "Glauburgstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die folgenden Punkte bei der Umsetzung der Hochbahnsteige Musterschule und Glauburgstraße zu realisieren und von vornherein fest in die Planungen einzubeziehen: 1. Es wird ein Linksabbieger aus der Eckenheimer Landstraße von Norden kommend in die Glauburgstraße eingerichtet. 2. Die Diagonalsperre im Oberweg wird um 90° gedreht, sodass der Verkehr nach dem Einfahren in den Mittelweg das Quartier über den westlichen Oberweg und den Oeder Weg wieder verlassen kann. Der östliche Oberweg wird über die Humboldtstraße von Norden kommend erschlossen und mündet in die Eckenheimer Landstraße. 3. Die Eckenheimer Landstraße erhält nach Durchführung aller Baumaßnahmen zwischen Alleenring und Anlagenring einen lärmreduzierenden Belag ("Flüster-Asphalt"). Der sich nördlich und südlich an die Haltestellen Glauburgstraße und Musterschule jeweils anschließende Bereich soll dabei ausdrücklich einbezogen werden. 4. Es werden feste Ansprechpartner mit allen notwendigen Kontaktdaten während der gesamten Planungs- und Umsetzungsphase für VGF, Straßenverkehrsbehörde und Bauleitung vor Ort benannt und diese Information an alle betroffenen Anwohner in ausreichend weitem Umfeld in den Briefkästen verteilt und im Internet eingestellt. Die Erreichbarkeit und Kompetenz dieser Ansprechpartner ist grundsätzlich jederzeit sicherzustellen.