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Halbseitiges oder versetztes Parken in der Atzelbergstraße

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 22.06.2020, OF 743/11 Betreff: Halbseitiges oder versetztes Parken in der Atzelbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Atzelbergstraße zwischen Wilhelmshöher Str. und Atzelbergstr. 127 die Möglichkeit des halbseitigen Parkens auf dem Gehweg, entweder einseitig oder versetzt, zu prüfen und einzurichten. Die Maßnahme soll ab August umgesetzt werden und ist vorerst bis zum Abschluß der Umleitung während der Sanierung der Wilhelmshöher Straße Bauabschnitt 1 (Altebomstraße - Heinz-Herbert-Karry-Straße) zu begrenzen.

Begründung:

Im oben genannten Bereich sind der Bürgersteig und die Fahrbahn breit genug um ein halbseitiges Parken auf dem Gehweg zu ermöglichen. Durch die Sperrung der Wilhelmshöher Straße entsteht ein hoher Parkdruck. Das Einrichten von Parkplätzen hilft den Druck zu reduzieren. Des Weiteren wird die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs reduziert. Dies führt zu einer zusätzlichen Verbesserung im genannten Bereich. Während der Umleitung über Altebomstraße / Zeuläcker Straße zeigte sich, das die Verkehrsteilnehmer breite Straßen ohne parkende Autos gerne zum Testen der Beschleunigung ihrer Fahrzeuge nutzen. Dadurch entsteht eine erhöhte Unfallgefahr. Aufgrund der ab August anstehenden Sanierung des Parkhauses Atzelbergstr. / Arolser Str. ist die Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen.Hauptvorlage: Antrag vom 25.05.2020, OF 738/11 Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6239 2020 1. Die Vorlage OF 738/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 743/11 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 743/11 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)