Runder Tisch mit der Wohngemeinschaft Bonameser Straße
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Partei(en):SPD•GRÜNE•LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.01.2020, OF 746/9 Betreff: Runder Tisch mit der Wohngemeinschaft Bonameser Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.1975, § 2354 - OM 4721/19 OBR 9; ST 2121/19 - Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat erneut und nachdrücklich auf, in einem Runden Tisch mit dem Ortsbeirat, den zuständigen Dezernenten, den beteiligten Einrichtungen sowie den Bewohner*innen den künftigen Umgang mit den Bewohner*innen der Wohngemeinschaft Bonameser Straße und die Möglichkeiten für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Wohnwagenstandplatzes zu besprechen.
Begründung:
Der Umgang mit der Wohngemeinschaft Bonameser Straße steht für ein dunkles Kapitel der Frankfurter Geschichte und verdient ein sensibles Vorgehen. Mit der Stellungnahme ST 2121 wird der Magistrat dieser Verantwortung nicht gerecht. Man darf nicht vergessen: Die Bewohner*innen bzw. ihre Angehörige waren Opfer der Verfolgung im Nationalsozialismus und erlitten in der Vergangenheit eine mehr oder weniger offen repressive Behandlung durch die Stadt Frankfurt. Zum Beispiel wurde die NS-Rassenforscherin Eva Justin in der Wohngemeinschaft in den 60er Jahren eingesetzt. Diese Einstellung ist noch in der gegenwärtigen Behandlung der Bewohner*innen (Stichwort: Zuzugsverbot und Zwangsräumung) und im sprachlichen Duktus der Stellungnahme ST 2121 zu erkennen, wie der offene Brief vom 18.12.2019 mit namhaften Unterzeichnern (wie z.B. des Verbands der Sinti und Roma, der Bildungsstätte Anne Frank und des Vereins Gegen Vergessen - Für Demokratie) darlegt. Der Ortsbeirat fordert einen respektvollen Umgang mit den Bewohner*innen der Wohngemeinschaft Bonameser Straße als langjährige Bürger*innen unseres Ortsbezirks. Ein Prozess des Dialogs, der mit einem Runden Tisch in Gang gesetzt wird, muss das Ziel haben, ihnen ein gesichertes und würdevolles Wohnen zu ermöglichen und die Geschichte der institutionellen Ausgrenzung von Seiten der Stadt Frankfurt zu beenden. Die Stellungnahme ST 2121 enthält außerdem mehrere gravierende sachliche Fehler, die Zweifel an der Schlüssigkeit der Argumentation aufwerfen: - Den Beschlüssen § 2354 vom 30.01.1975 noch Nr. 20178 vom 25.11.1983 sind keine Hinweise zu entnehmen, dass der Wohnwagenstandplatz mittel- bis langfristig geschlossen werden soll und sind in Wirklichkeit auf eine Verbesserung der Situation der Bewohner*innen gerichtet. - Die aktuellen Zwangsräumungen sind mit einem Zuzugsverbot begründet. Mit der Übernahme der Verwaltung des Platzes 1983 hat die Wohnheim GmbH Nutzungsverträge mit den damaligen Bewohnern abgeschlossen. Es gibt aber keine sachliche Grundlage für die Weigerung mit nachfolgenden Generationen Nutzungsverträge abzuschließen. - Laut der Stellungnahme ist die inzwischen beseitigte Kontamination des Geländes ausschließlich auf "umweltrechtlichen Probleme" der Bewohner*innen zurückzufuhren ist. Fakt ist, das Gelände wurde von den Alliierten als Mülldeponie benutzt und dort wurde in den 60er und 70er Jahren mit Genehmigung der Stadt Frankfurt schwermetallhaltige Schlacke von der Müllverbrennungsanlage in der Nordweststadt abgeladen. Ein Großteil der Bodenkontamination wird auf diese Nutzung zurückzuführen sein.Nebenvorlage: Antrag vom 23.01.2020, OF 751/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4721 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2121 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5678 2020 Anregung an den Magistrat OM 5679 2020 1. Die Vorlage OF 746/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 751/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP