Stadtbahnlinie U 5 als UBahnlinie

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.01.2024, OF 747/10 Betreff: Stadtbahnlinie U 5 als U-Bahnlinie Vorgang: OM 3071/22 OBR 10; ST 2215/23 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2215 ist zu entnehmen. . Wenn nicht alle Personalausfälle durch Bereitschaften kompensiert werden können, lassen sich einzelne Fahrtausfälle nicht vermeiden. In diesem Fall wird so disponiert, dass nicht mehrere Fahrzeuge hintereinander ausfallen und außerdem jeweils die erste und die letzte Fahrt einer Linie sichergestellt werden. ... Ziel ist es, die Anzahl der Fahrtausfälle künftig im Sinne der Fahrgäste zu senken und die Beeinträchtigungen im ÖPNV so gering wie möglich zu halten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere dem grünen Verkehrsdezernat, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. warum er voraussichtlich ab dem 17.01.2024 die U5 als U-Bahnlinie in Frage stellt, in dem nur noch Fahrten bis zur Konstablerwache statt bisher Hauptbahnhof vorgesehen sind und zudem wie viele Fahrten dennoch täglich geplant ausfallen werden? 2. warum er nicht ggf. alternativ zu 1. die Endhaltestelle der U4 berücksichtigt, um fahrgastfreundlich vermeidbares Umsteigen zu vermeiden? 3. an was zu 1. erkennbar ist, dass "Beeinträchtigungen im ÖPNV so gering wie möglich" gehalten werden und dass nicht die Fahrgäste benachteiligt werden? 4. ab wann und wenn ja, ggf. welche Verbesserungen zu 1. vorgesehen sind?

Begründung:

Die U5 war bisher eine der wichtigsten U-Bahnlinien Frankfurts. Das soll bitte auch künftig für die im Ortsbezirk 10 lebenden und arbeitenden Menschen so sein.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3071 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2215 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5003 2024 Die Vorlage OF 747/10 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors der Halbsatz "insbesondere dem grünen Verkehrsdezernat" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme