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Verlärmung bei Abriss des Bunkers Im Wörth

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.02.2014, OF 748/9 Betreff: Verlärmung bei Abriss des Bunkers Im Wörth Die vom Bauherrn in Auftrag gegebenen Lärmprognosen, die der Bauaufsicht vorliegen, zeigen u. a. auf, dass - OHNE Zuschläge für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit, - jedoch MIT Zeitabschlägen agiert wird; - so dass das UNGÜNSTIGSTE (besonders lauter Lärm) nicht - berücksichtigt, das GÜNSTIGSTE (Zeitabschlag) jedoch in - Anspruch genommen wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er eine Verlärmung über die vorgegebenen Richtwerte (55 bzw. 45 dB(A) hinaus a) im Rahmen einer Genehmigung oder, sofern diese bereits erfolgt ist, b) im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch nach einer bereits erteilten Genehmigung wahrzunehmen beabsichtigt. Ergänzende Hinweise und Lärmwerte; Lärmwerte, logarithmisch erfasst, führen zu Lärmsteigerungen, wie an folgenden Beispielen dargestellt: - 10 Dezibel mehr bedeuten eine Ver-Zehnfachung; - wenn statt zulässigen 55 dB(A) - 65 dB(A) auftreten, bedeutet dies eine Ver-Zehnfachung; - es ist so laut, als wenn dort 10 Geräte mit 55 (dB(A) in Betrieb wären; - wenn statt zulässigen 55 dB(A) - 75 dB(A) auftreten, bedeutet dies eine Ver-Hundertfachung; - es i ast so laut, als wenn dort 100 Geräte mit 55 dB(A) in Betrieb seien.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 743/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 748/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)