Verkehrssicherheit an Haltestelle „Rebstöcker Straße“ gewährleisten

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.01.2023, OF 750/1 Betreff: Verkehrssicherheit an Haltestelle "Rebstöcker Straße" gewährleisten Vorgang: OM 6015/20 OBR 1; ST 1543/20 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Radweg zwischen dem Haltestellenhäuschen "Rebstöcker Straße" und dem Fußgängerweg farblich eindeutig zu markieren, bis die versprochenen Maßnahmen aus dem Fahrradstadt-Beschluss umgesetzt werden.

Begründung:

Der hinter dem Haltestellenhäuschen "Rebstöcker Straße" entlang führende Radweg ist sehr schlecht erkennbar. Insbesondere bei Dunkelheit entstehen hier oft gefährliche Situationen, wenn aus der Tram aussteigende Fahrgäste den Radweg queren wollen, um zum Fußgängerweg zu gelangen. Eine Markierung würde den Radweg kenntlich machen und zur Verkehrssicherheit beitragen, da weiterhin nicht absehbar ist, wann die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden und laut ST 1543 auch nicht geplant ist, die Benutzungspflicht des Radweges an dieser Stelle aufzuheben. Foto: privatdazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6015 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1543 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3589 2023 Die Vorlage OF 750/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei; bei 1 GRÜNE Abwesenheit