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Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 3

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.02.2019, OF 751/2 Betreff: Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 3 Vorgang: OM 826/16 OBR 2; ST 106/17; OM 3586/18 OBR 2; ST 2248/18 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Unter Bezugnahme auf die ST106 (13.01.2017) und ST 2248 (03.12.2018) wird der Magistrat gebeten, den Kreuzungsbereich Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz derart zu gestalten, dass das Abbiegen im Kreuzungsbereich und das Queren des Opernplatzes sicherer wird. Hier werden insbesondere zwei Maßnahmen vorgeschlagen. 1. Für den Radverkehr von der Taunusanlage kommend wird auf der Fahrbahn eine separate Spur zum links Abbiegen in die Bockenheimer Landstraße mit eigener Lichtsignalanlage eingerichtet. Hierfür wird das Vorbild der Kurt-Schumacher-Straße Richtung Main am Abzweig Börneplatz/Rechneigrabenstraße vorgeschlagen. 2. Zur Querung des Opernplatzes wird die bestehende durchgehende Verkehrsführung der Radfahrer*innen von der Bockenheimer Landstraße kommend über den Opernplatz in die Goethestraße und umgekehrt durch einen farbig markierten Radwegbereich eindeutig gekennzeichnet.

Begründung:

1. Die ST 2248 nimmt Stellung zum Rechtsabbiegen von der Bockenheimer Landstraße in die Taunusanlage (zu 1.) und stellt hier eine Verbesserung in Aussicht. Unangesprochen bleibt bisher die Situation in die Gegenrichtung, von der Taunusstraße links in die Bockenheimer Landstraße abzubiegen. Derzeit müssen Radfahrer*innen hierfür auf der Geradeaus-Spur stehen bleiben und behindern damit nachkommenden Radverkehr oder nötigen diesen gar auf die Kraftfahrzeug-Spur. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist dies ein unhaltbarer Zustand. Entsprechend reagieren die Radfahrer*innen meist, indem sie im Bereich der vorigen Ampel auf den Opernplatz fahren, womit jedoch hier der Ampelübergang gestört und eventuell Fußgänger*innen gefährdet werden könnten. Im Stadtgebiet gibt es für solche Situationen bereits Vorbild-Lösungen, wie im Antrag genannt. Diese Lösung kommt zudem ohne Veränderung der Grünzeiten an den Lichtsignalanlagen der Kreuzung aus. 2. Auch diese Maßnahme würde die Beeinträchtigung des Fußverkehrs durch den Radverkehr verringern. Die ST 106 spricht den Radverkehr in dieser Richtung zwar an, jedoch nur im Bereich der Fahrbahn. Eine sichere Lösung für den Verkehr auf dem Opernplatz selbst steht jedoch weiterhin aus. Das derzeitige Durcheinander von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen birgt einiges Potential für Ärger und Gefährdung, insbesondere für Touristen, die die örtliche Verkehrslage auf dem Platz nicht kennen. Zwar gibt es eine dezent markierte Spur, die jedoch nur bei genauem Hinsehen erkannt und als Rad-Spur gedeutet wird und daher im wesentlichen wirkungslos ist. Ein deutlich markierter Bereich für den Radverkehr würde hier Abhilfe schaffen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 826 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 106 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2248 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 751/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.