Weg Am Ulmenrück durch das Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim
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Partei(en):FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.04.2019, OF 757/10 Betreff: Weg Am Ulmenrück durch das Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Laut Auskunft des Grünflächenamts wird gegenwärtig durch das Vogelschutzgehölz am Ulmenrück zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim ein Weg angelegt als "genehmigte Baumaßnahme der Hessenwasser GmbH, die im Rahmen des 4gleisiger Ausbau der S-Bahn eine neue Entleerungsleitung - Baufeld und Baustraße - bauen muss. Die Maßnahme ist vertraglich genehmigt, einschließlich der Wiederherstellung". Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat prüfen und berichten: - Wie kann es sein, dass hier während der Brutzeit in einem Vogelschutzbereich gebaut wird? - Was ist unter einer "vertraglichen Genehmigung" zu verstehen? Wegen der massiven Eingriffe in die naturschutzrechtlichen Belange sind hier Genehmigungen erforderlich. Sind diese im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgt und welche Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffe sind vereinbart? - Ergänzt ein solcher Vertrag den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn? - Wird ein solcher Weg an den Nidda-Ufer-Radweg angeschlossen und ist dann mit entsprechendem Bauverkehr auch auf diesem zu rechnen, wovon bisher nie die Rede war und was im Planfeststellungsbeschluss auch nicht vorgesehen sein kann? - Wäre eine solche Ausnahmenutzung des Nidda-Ufer-Radwegs dann auch mit dem öffentlich rechtlichen Vertrag genehmigt?
Begründung:
Die Sach- und Rechtslage in diesem Zusammenhang ist völlig unklar und bedarf der Aufklärung.Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1249 2019 Die Vorlage OF 757/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auflistung im Tenor um die Frage "Wieso wird/wurde der Ortsbeirat 10 nicht informiert bzw. involviert?" erweitert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme