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Bauvorhaben Feuerbachstraße 26-32

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.02.2019, OF 765/2 Betreff: Bauvorhaben Feuerbachstraße 26-32 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Findet eine Prüfung der Baulärmprognosen, die im Rahmen von Baugenehmigungen vorzulegen sind, durch den Magistrat statt? Wenn ja, welches Ergebnis hat die Prüfung der Baulärmprognose T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 für die Feuerbachstraße 26-32 ergeben? 2. Hat der Magistrat die Ausführungen in T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 für die Feuerbachstraße 26-32 im Hinblick auf die Einordung in die gebietstypischen Kategorien überprüft? Diese sind hier teilweise falsch (WA Gebiete im Kettenhofweg werden fälschlicherweise als MI Gebiete behandelt). 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, wenn ein Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Richtwerte aus der AVV Baulärm überschritten werden, wie jetzt bei der Feuerbachstraße 26-32 (Seite 32 der Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019)? 4. Überwacht der Magistrat die Einhaltung von Lärmminderungsmaßnahmen aus Baulärmprognosen, wie etwa für die Feuerbachstraße 26-32, insbesondere wenn diese unrealistische Nutzungsszenarien vorsehen? 5. Die Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 berücksichtigen nicht den Lästigkeitszuschlag nach AVV Baulärm 6.6.3., der regelmäßig bei Abbruch-/Entkernungsmaßnahmen zu berücksichtigen ist. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 6. Nach den Ausführungen in T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 wird ein Gesamtbeurteilungspegel aus dem Betrieb sämtlicher Baumaschinen ermittelt. Es wird aber in Widerspruch zum Wortlaut der AVV Baulärm, Ziffer 6.7.1, nicht die Zeitkorrektur unter Berücksichtigung der durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer aller Baumaschinen durchgeführt, sondern für jede Baumaschine eine eigene Zeitkorrektur - in Anlage 1, dort als MM eingetragen (für Minderungsmaßnahme). Dies führt zu erhöhten Ergebnissen der Minderungsmaßnahmen. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 7. In den Ausführungen des TÜV vom 22.01.2019 ist für die Feuerbachstraße 26-32 kein Immissionsort in der östlichen Richtung angesetzt, der höher als 1. OG ist. Aus der Skizze auf Seite 9 sind die Immissionspunkte erkennbar. Der Immisionspunkt IP 3 (im Osten) beschränkt sich auf das 1 OG, obwohl es 5 Wohngeschosse hat und unmittelbar gegenüber der Baustelle liegt? Bekanntlich erhöht sich der Lärm mit zunehmender Geschosshöhe. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 8. Warum ist die Anzahl der Reflexionen, siehe Seite 2 der Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019, auf nur 2 beschränkt? In den üblichen Berechnungssoftware-Anwendungen kann diese auf bis zu 10 eingestellt werden. Insbesondere in der schmalen Feuerbachstraße und in der Nord-Ost Ecke des Innenhofs ist eine Reflexion von nur 2 unrealistisch. 9. Wird das Technikgeschoss, welches abgerissen wird, als Vollgeschoss in der 10. Etage ausgebaut?

Begründung:

Informationsbedarf.Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1221 2019 Die Vorlage OF 765/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE