Antrag vom 04.10.2024, OF 766/3 Betreff: Echte Barrierefreiheit der U 5 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich bei der VGF dafür einzusetzen, dass 1. Die Information zur eingeschränkten Barrierefreiheit der Stationen Musterschule und Glauburgstraße auf der der gesamten Linie der U5 bei allen Stationsansagen wieder aufgenommen wird. Wichtig ist dabei der Hinweis auf die gekennzeichneten Zonen für den barrierefreien Einstieg. Zusätzlich sollen Aushänge mit dem Hinweis auf die eingeschränkte Barrierefreiheit und die gekennzeichneten Zonen an allen Stationen wieder ausgehängt werden. In die Fahrplanauskünfte im Internet und sonstigen Medien muss die eingeschränkte Barrierefreiheit ebenfalls aufgenommen werden. 2. Die barrierefreien Türen der auf der Linie eingesetzten Wagons müssen deutlich als barrierefrei gekennzeichnet werden, möglichst mit einer unterschiedlichen Farbe zu der Kennzeichnung der breiten Einstiegstüren. An den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße sind leider nicht alle mit Kinderwagen- und Rollstuhlsymbol gekennzeichneten breiteren Türen barrierefrei, sondern nur die, die in den bestimmten Abschnitten halten. D.h. diese Türen müssten gesondert gekennzeichnet werden und darf auch nicht überklebt werden. Dabei wäre es auch wichtig in den Wagons darauf hinzuweisen, dass mobilitätseingeschränkte Personen auf diese wenigen Bereiche angewiesen sind. 3. Die barrierefreien Bereiche auf allen Bahnsteigen der Linie U5 zu kennzeichnen. Der mobilitätseingeschränkte Fahrgast mit Ziel Glauburgstraße oder Musterschule muss bereits beim Einstieg den richtigen Wagon erkennen, bei dem er dann auch barrierefrei aussteigen kann. 4. In der RMV App sollte ein Button eingefügt werden, der die Selektion einer komplett oder eingeschränkt barrierefreien Route ermöglicht. 5. Bei zukünftigen barrierefreien Wagons auch die Sitzmöglichkeiten so angeordnet werden, dass sich mobilitätseingeschränkte Personen im Rollstuhl in den Wagons bewegen können und nicht nur auf den Bereich der Ein- und Ausstiege angewiesen sind.
Begründung:
Selbständigkeit sollte für mobilitätseingeschränkte Personen auch im Öffentlichen Personennahverkehr möglich sein und darf nicht an mangelnder Kommunikation scheitern. Die eingeschränkte Barrierefreiheit der Stationen Glauburgstraße und Musterschule war ein Kompromiss bei der damaligen Umgestaltung der Hochbahnsteige. Die Zusage der VGF die Fahrgäste darüber zu informieren, war Teil des gefundenen Kompromisses.Beratung im Ortsbeirat: 3