Antrag vom 21.05.2023, OF 767/6 Betreff: Höchst: Prüfung eines Fahrradparkhauses Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Situation zum Abstellen von Verkehrsmitteln der Mikromobilität (Fahrräder, Pedelecs, E-Roller) im Bereich der Fußgänger*innenzone, Höchster Markt und Höchster Bahnhof mit Blick auf Möglichkeiten für ein Fahrradparkhaus zu prüfen. Ergänzend zu den stark genutzten Fahrradstellplätzen kann ein geeigneter Standort unter Berücksichtigung der Einrichtung eines Mobilitäts-Hubs und des geplanten Radschnellwegs im Bereich des Bahnhofs Höchst liegen, bspw. nahe dem neuen Busbahnhof auf der Fläche westlich des Bahnhofsgebäudes. Um die Parkmöglichkeit für Besucher*innen der Fußgänger*innenzone in Höchst, wie Pendler*innen so attraktiv wie möglich zu gestalten, gleichzeitig aber das dauerhafte Abstellen ausrangierter Räder zu vermeiden, sollten jeweils nur 24 Stunden kostenfrei sein. Das Fahrradparkhaus soll ein Zusatzangebot zur Fahrradgarage auf dem Marktplatz und den Fahrradbügeln im Straßenbereich sein. Letztere sollten sogar so ausgebaut werden, dass sie im Bereich rund um die Fußgänger*innenzone im Abstand von maximal 100 Meter stehen und nicht punktuell vorwiegend zur Sicherung gegen Falschparken eingesetzt werden
Begründung:
Als positives Ergebnis verschiedener Maßnahmen steigt der Radverkehr in Frankfurt kontinuierlich an. In Bereichen mit viel Einzelhandel und Gastronomie ist das Parken und Anschließen von Fahrrädern an nahezu allen vorhandenen Fahrradbügeln, Pfosten und Gittern zu beobachten. So auch im Bereich der Fußgänger*innen-zone von Höchst. Es fehlt eine zentrale Parkmöglichkeit für Fahrräder. Fahrradparkhäuser, wie sie bspw. in den Niederlanden und in Dänemark derweil üblich sind, bieten auch für hochwertige E-Bikes und Roller sichere, da videoüberwachte, witterungsgeschützte und bequem zugängliche Parkflächen an. Nach diesen Vorbildern sollte auch der vielbesuchte Einkaufsbereich und ÖV-Verknüpfungspunkt Höchst ausgerüstet werden.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4001 2023 Die Vorlage OF 767/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme