Antrag vom 18.10.2024, OF 769/3 Betreff: Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf zwei Schrägparkplätzen vor der Hausnummer 45 des Bornwiesenwegs Fahrradbügel zu errichten. Außerdem sollten an der Ecke Bornwiesenweg und Finkenhofstraße, wo immer möglich, Fahrradbügel aufgestellt werden. Das Café Kaffeerösterei sollte angewiesen werden, die Fläche der Außengastronomie so zu reduzieren, dass auch Rollstühle noch durchkommen können.
Begründung:
Wie auf der Abbildung unten zu sehen ist, nutzen Anwohner*innen des Bornwiesenwegs aus Mangel an Fahrradbügeln die Begrenzungsbügel zur Straße zum Anschließen ihrer Fahrräder. Aufgrund der Außengastronomie ist es für Rollstuhlfahrende oder Eltern mit Kinderwägen nicht mehr möglich, durchzukommen. Durch Fahrradbügel gegenüber kann diese Situation entzerrt werden. Außerdem würde bereits eine leichte Reduzierung der Außengastronomiefläche die Situation verbessern. Die Fahrradbügel an der Ecke Bornwiesenweg/Finkenhofstraße würden darüber hinaus das Parken an den Ecken und die damit verbundene Sichtbehinderung verhindern.Beratung im Ortsbeirat: 3