Grundstück an der Bahn für eine Fußgängerunterführung nutzen
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Bisheriger Verlauf
28.11.2008
19.01.2018
30.01.2018
16.02.2018
Vortrag des Magistrats
Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße/Feuerwache
Details im PARLIS M_228_2008Vortrag des Magistrats
Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Ziegelhüttenweg 20c
Details im PARLIS M_8_2018Antrag Ortsbeirat
Grundstück an der Bahn für eine Fußgängerunterführung nutzen
Details im PARLIS OF_770-5_2018Anregung Ortsbeirat
Grundstück an der Bahn für eine Fußgängerunterführung nutzen Vortrag des Magistrats vom 19.01.2018, M 8
Details im PARLIS OA_225_201828.11.2008
Vortrag des Magistrats
Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße/Feuerwache
Details im PARLIS M_228_200819.01.2018
Vortrag des Magistrats
Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Ziegelhüttenweg 20c
Details im PARLIS M_8_201830.01.2018
Antrag Ortsbeirat
Grundstück an der Bahn für eine Fußgängerunterführung nutzen
Details im PARLIS OF_770-5_201816.02.2018
Anregung Ortsbeirat
Grundstück an der Bahn für eine Fußgängerunterführung nutzen Vortrag des Magistrats vom 19.01.2018, M 8
Details im PARLIS OA_225_2018 Partei(en): GRÜNE • FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.01.2018, OF 770/5
Betreff: Grundstück an der Bahn für eine Fußgängerunterführung nutzen
Vorgang: M 228/08 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, den Grundstücksvertrag so zu gestalten, dass eine Fußgängerunterführung unter dem Bahndamm unter Einbeziehung des Grundstücks gebaut werden kann - siehe Abbildung. Außerdem soll der Magistrat Pläne für eine solche Unterführung erstellen. Begründung:
Der Ortsbeirat wartet seit Jahrzehnten auf eine Aufweitung der Eisenbahnüberführung über die Mörfelder Landstraße, damit Fußgänger endlich auch auf der südlichen Mörfelder Landstraße diese Engstelle passieren können. In der M 228/2008 hat der Magistrat eine Vorplanung für eine Neugestaltung angekündigt. Die Erneuerung der Überführung ist leider auch nach einem Jahrzehnt nicht abzusehen. Es ist daher Zeit, dass die Stadt handelt und wenigsten für die Fußgänger die notwendige Verbesserung umsetzt. Das Grundstück muss daher für eine solche Maßnahme gesichert werden. Da der Magistrat einen "Investitionsstau" auf dem Gelände konstatiert, ist zu vermuten, dass ein ggfls. erforderlicher Gebäudeabriss nur geringe finanzielle Auswirkungen hat. Mögliche Unterführung unter dem Bahndamm. Quelle: M8/2018Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.01.2018, M 8
dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.11.2008, M 228
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung OA 225
2018 1. Der Vorlage M 8 wird unter Hinweis auf OA 225 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 770/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD