PflegezustÃĪndigkeit und Instandsetzung des FuÃ- und Radwegs sÞdlich der Hanauer LandstraÃe (B 8) im Bereich OmegabrÞcke
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fuß- und Radweg südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der sogenannten Straße Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben, Bereich Omegabrücke
Details im PARLIS OM_6945_2025Stellungnahme des Magistrats
Fuß- und Radweg südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der sogenannten Straße Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben, Bereich Omegabrücke
Details im PARLIS ST_1588_2025Antrag Ortsbeirat
PflegezustÃĪndigkeit und Instandsetzung des FuÃ- und Radwegs sÞdlich der Hanauer LandstraÃe (B 8) im Bereich OmegabrÞcke
Details im PARLIS OF_773-11_2025Anregung Ortsbeirat
Fuß- und Radweg südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der sogenannten Straße Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben, Bereich Omegabrücke
Details im PARLIS OM_6945_2025Stellungnahme des Magistrats
Fuß- und Radweg südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der sogenannten Straße Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben, Bereich Omegabrücke
Details im PARLIS ST_1588_2025Antrag Ortsbeirat
PflegezustÃĪndigkeit und Instandsetzung des FuÃ- und Radwegs sÞdlich der Hanauer LandstraÃe (B 8) im Bereich OmegabrÞcke
Details im PARLIS OF_773-11_2025S A C H S T A N D :
Betreff: PflegezustÃĪndigkeit und Instandsetzung des FuÃ- und Radwegs sÞdlich der Hanauer LandstraÃe (B 8) im Bereich OmegabrÞcke Vorgang: OM 6945/25 OBR 11; ST 1588/25 Der Ortsbeirat mÃķge beschlieÃen: Der Magistrat wird erneut gebeten, die Instandsetzung des FuÃ- und Radwegs sÞdlich entlang der Hanauer LandstraÃe zwischen Mainkur und der StraÃe Am Hollerbrunnen/HÃķhe Am Roten Graben zu prÞfen und umzusetzen. Die MaÃnahme betrifft insbesondere die Beseitigung von durch Wurzelaufwerfungen entstandenen FahrbahnschÃĪden im Bereich der OmegabrÞcke.
Dabei wird der Magistrat gebeten, die tatsÃĪchliche PflegezustÃĪndigkeit fÞr diesen Abschnitt zu klÃĪren und transparent darzulegen, insbesondere im Hinblick auf bestehende Vereinbarungen mit dem WSA Main (Aschaffenburg WasserstraÃen- und Schifffahrtsamt) des Bundes. Aus Sicht des Ortsbeirats liegt die Verantwortung fÞr die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit des Weges - unabhÃĪngig von Eigentumsfragen - bei der Stadt Frankfurt, sofern die Pflege und Unterhaltung delegiert wurde. BegrÞndung: Der genannte Radweg liegt vollstÃĪndig auf Frankfurter Gemarkung und wird tÃĪglich von zahlreichen Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt - sowohl im Freizeitverkehr als auch im Berufsverkehr zwischen Frankfurt und Maintal. Die WegfÞhrung ist Teil eines ÞberÃķrtlichen Radverkehrsnetzes und erfÞllt eine wichtige verbindende Funktion. In der Vergangenheit wurden vergleichbare MaÃnahmen durch das Amt fÞr StraÃenbau und ErschlieÃung (ASE) unkompliziert umgesetzt, was auf eine faktische ZustÃĪndigkeit und HandlungsfÃĪhigkeit der Stadt Frankfurt hinweist. Die aktuelle EinschÃĪtzung des Magistrats, wonach ausschlieÃlich die WasserstraÃen- und Schifffahrtsverwaltung zustÃĪndig sei, erscheint vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar. Der Ortsbeirat bittet daher um eine erneute PrÞfung unter BerÞcksichtigung der tatsÃĪchlichen Nutzung, der Verkehrssicherheit und der bisherigen Praxis. Ziel ist eine zeitnahe Verbesserung der Wegbeschaffenheit - sei es durch Abschleifen, Ausbesserung oder andere geeignete MaÃnahmen.dazugehÃķrende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6945 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1588