Neues Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 - Warum keine neuen Wohnflächen im Nordend?
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.04.2015, OF 774/3 Betreff: Neues Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 - Warum keine neuen Wohnflächen im Nordend? Die Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. warum im neuen Wohnbauland-Programm 2015 der Stadt keine neuen Wohnflächen im Nordend vorgesehen sind, und 2. ob er Bedarf für neue Wohnflächen im Nordend sieht, und 3. warum er auf dem von ihm genehmigten neuen Parkplatz hinter dem Maingau Krankenhaus an der Mercatorstraße trotz rechtzeitiger Anregungen des Ortsbeirates keine neuen Wohnungen vorgesehen hat, und 4. warum er auf dem heutigen und ungeordnet wirkenden Handwerker-Gelände im Kühhornshofweg neben der Berufsschule keine neuen Wohnflächen vorgesehen hat, und 5. warum er auf dem zukünftig weitgehend freiwerdenden Gelände des heutigen Marienkrankenhauses trotz Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan keine neuen Wohnflächen vorgesehen hat.
Begründung:
Das Nordend ist ein bei den Menschen beliebter Stadtteil, der auch für zuziehende neue Bewohner Frankfurts sehr attraktiv ist. Dies hat die Stadt zum sogar Anlaß genommen, eine Milieuschutzsatzung für den Stadtteil Nordend zu planen. Deshalb erscheint es erläuterungsbedürftig, warum im neuen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 der Stadt trotz vorhandener Möglichkeiten für das Nordend neue Wohnflächen nicht einmal angedacht zu sein scheinen.Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 3 am 23.04.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 774/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 774/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 774/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 774/3 wurde zurückgezogen.