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Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.11.2018

Anregung Ortsbeirat

Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen

Details im PARLIS OA_344_2018
29.11.2018

Anregung Ortsbeirat

Ergänzung der Milieuschutzsatzung NordendMitte Erhaltungssatzung Nr. 50

Details im PARLIS OA_345_2018
29.11.2018

Anregung Ortsbeirat

Milieuschutzsatzung für das gesamte Nordend

Details im PARLIS OM_4038_2018
04.04.2019

Stellungnahme des Magistrats

Milieuschutzsatzung für das gesamte Nordend

Details im PARLIS ST_667_2019
23.08.2019

Bericht des Magistrats

Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50

Details im PARLIS B_319_2019
22.11.2019

Bericht des Magistrats

Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen

Details im PARLIS B_427_2019
02.01.2020

Antrag Ortsbeirat

Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen

Details im PARLIS OF_775-3_2020
20.02.2020

Anregung Ortsbeirat

Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen

Details im PARLIS OA_535_2020
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3

Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen
Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat Stadtverordnetenversammlung bzw. Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats (siehe oben) können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf Basis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen... (und) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.19 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anträgen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: - Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstr.) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotential bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstr., etc) - Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft - Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstr. bis Rat-Beil-Str.) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen - Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgarten- bis Münzenbergerstr., Hartmann-Ibach- bis Wetteraustr.) Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen

dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344
Anregung vom 29.11.2018, OA 345
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667
Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319
Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 775/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 535 2020 Die Vorlage OF 775/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)