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Rotblitzer an der Bockenheimer Warte

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.10.2018

Anregung Ortsbeirat

Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren

Details im PARLIS OM_3854_2018
03.12.2018

Stellungnahme des Magistrats

Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2

Details im PARLIS ST_2248_2018
18.01.2019

Stellungnahme des Magistrats

Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren

Details im PARLIS ST_74_2019
08.03.2019

Antrag Ortsbeirat

Rotblitzer an der Bockenheimer Warte

Details im PARLIS OF_778-2_2019
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.03.2019, OF 778/2

Betreff: Rotblitzer an der Bockenheimer Warte
Vorgang: OM 3854/18 OBR 2; ST 2248/18; ST 74/19; Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möchte beschließen: Bezugnehmend auf die ST 74 (2019) zur OM 3854 (2018) der OBR 2, wird der Magistrat gebeten: 1. im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße eine Rotlicht-Kontrolle durchzuführen, um das Fehlverhalten der bei Rot in die Kreuzung einfahrenden Fahrzeuge zu ahnden. 2. sofern 1. nicht entsprochen wird, eine Beobachtung an dieser Kreuzung bezüglich des angesprochenen Fehlverhaltens vorzunehmen und dem Ortsbeirat darüber zu berichten. 3. Den Ortsbeirat über den Stand der Planungen der Neu-/Umgestaltung dieses Kreuzungsbereiches zeitnah zu unterrichten.

Begründung:

In der OM 3854 (2018) wird für das Problem des Bei-Rot-über-die-Ampel-Fahrens vorgeschlagen, die Schutzzeitung zwischen Ende der Grün-Phase für die Fahrzeuge und Beginn der Grün-Phase der Fußgängerfurt zu erhöhen. In der ST 74(2019) des Magistrats, weißt dieser darauf hin, dass die Schutzzeiten lang genug seien und mithin nicht das Problem darstellten und eine gesetzliche Grundlage zur Verlängerung der Schutzzeiten nicht besteht. Gleichwohl besteht das Problem und ist damit nur auf eine Verletzung der STVO seitens der Fahrzeugführer*innen zurückzuführen. Daher muss seitens der Stadt in anderer geeigneter Weise auf diese Situation reagiert werden, bevor schwere Unfälle mit Personenschäden an diesem Kreuzungsbereich passieren. Dies gilt umso mehr, da von der in der OM 2854 und ST74 angesprochenen Fußgängerfurt der Fahrzeugstrom von der Gräfstraße in die Adalbertstraße nicht einsehbar ist und sich die Fußgänger*innen hier verstärkt auf das Grünsignal der Fußgänger-Ampel verlassen können müssen. In der ST 2248 (2018) zu einem ähnlichen Sachstand gibt der Magistrat zur Kenntnis, dass das Budget für zusätzliche stationäre Rotlicht-Überwachungen fehlt und mithin nicht alle potentiellen Unfallstandorte in entsprechende Planungen einbezogen werden können. Vor diesem Hintergrund wird im Antrag von einer stationäre Anlage abgesehen. Eine sporadische Überwachung könnte hier jedoch schon Erfolg bringen, da das hohe Verkehrsaufkommen an dieser Stelle mutmaßlich insbesondere von Anwohner*innen und ansässigem Berufsverkehr stammt, die diese Kreuzung oft befahren. Das eine oder andere Aufblitzen eine Überwachungsanlage könnte hier einen Lern- bzw. Sensibilisierungseffekt bewirken.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3854
Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2248 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 74
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 778/2 wird zurückgestellt bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme