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Beabsichtigte Bebauung der Maybachstraße 15 - 29 und deren Auswirkungen auf den Wohnbereich des Endstücks der Eschersheimer Landstraße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.12.2013

Stellungnahme des Magistrats

Bevorstehende bauliche Veränderungen in der Maybachstraße

Details im PARLIS ST_1750_2013
24.04.2014

Antrag Ortsbeirat

Beabsichtigte Bebauung der Maybachstraße 15 - 29 und deren Auswirkungen auf den Wohnbereich des Endstücks der Eschersheimer Landstraße

Details im PARLIS OF_778-9_2014
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 24.04.2014, OF 778/9

Betreff: Beabsichtigte Bebauung der Maybachstraße 15 - 29 und deren Auswirkungen auf den Wohnbereich des Endstücks der Eschersheimer Landstraße
Vorgang: ST 1750/13 Viele Kommunen wollen Neubaugebiete, die an Bahntrassen grenzen, durch eine mehrstöckige Riegelbebauung vor Bahnlärm schützen. Dabei wird regelmäßig nicht bedacht, dass dadurch Lärm auf die andere Seite der Bahnlinie reflektiert wird. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 10. März 2014 - 1 MN 209/13 - einem Eilantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn" der Stadt Lüneburg stattgegeben. Der Plan ist die Grundlage für die Errichtung des Wohnviertels "Ilmenau Garten" , das südlich des Bahnhofs zwischen den Bahngleisen im Osten und der Ilmenau im Westen auf einem langgestreckten Brachgelände verwirklicht werden soll. Er sieht zur Bahn hin mehrere Riegel aus dreistöckigen Wohngebäuden vor, die den Rest des Planungsgebietes vom Bahnlärm abschirmen sollen. Dagegen haben sich die Antragsteller gewandt. Sie befürchten, dass die Bebauung den Bahnlärm reflektiert und der vom Baugebiet ausgehende Verkehr von zusätzlichen Fahrzeugen täglich auf der Friedrich-Ebert-Brücke zu weiteren Lärmbelastungen führt. Das Gericht ist dieser Argumentation gefolgt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, seine Stellungnahme vom 20. 12. 2013 zu überdenken und anschließend zu berichten.

Begründung:

Auch wenn im hier betroffenen Bereich Lärmschutzwände von 6 Meter Höhe vorgesehen sind, würde es schon deshalb zu erheblicher Lärmabstrahlung zum Wohnbereich des Endstücks der Eschersheimer Landstraße und eines Teilbereichs der Zehnmorgenstraße kommen, weil vier Geschosse plus Staffelgeschoss, also fast fünf Geschosse, eine weitaus größere Höhe, ca. 15 Meter oder mehr, ergeben. Die weitere Begründung erschließt sich aus der obigen Einleitung; wobei zu bedenken ist, dass es sich in Lüneburg nur um drei Geschosse handeln soll.dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1750
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des OBR 9 am 08.05.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 778/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 05.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 778/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)