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Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.08.2017

Anregung Ortsbeirat

Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegerinnen und Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

Details im PARLIS OM_1984_2017
20.11.2017

Stellungnahme des Magistrats

Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegerinnen und Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

Details im PARLIS ST_2298_2017
24.04.2023

Anregung Ortsbeirat

Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

Details im PARLIS OM_3818_2023
05.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Instandsetzung der Pflastersteine auf der oberen Berger Straße

Details im PARLIS ST_1269_2023
30.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

Details im PARLIS ST_2218_2023
02.09.2024

Auskunftsersuchen

Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

Details im PARLIS V_997_2024
24.09.2025

Antrag Ortsbeirat

Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

Details im PARLIS OF_783-11_2025
Partei: SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 24.09.2025, OF 783/11

Betreff: Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang
Vorgang: OM 1984/17 OBR 11; ST 2298/17; OM 3818/23 OBR 11; ST 2218/23; ST 1269/23; V 997/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, endlich eine konkrete Ansprechperson zu benennen, die an einem Runden Tisch mit dem Stadionbetreiber teilnimmt. Ziel ist es, den weiterhin erheblichen Handlungsbedarf im Hinblick auf die massiven Belastungen des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen verbindlich zu klären. Der Magistrat hat in ST 1269 (Juni 2024) eine solche Beteiligung ausdrücklich zugesagt, Anfragen des Ortsbeirats hierzu aber bislang unbeantwortet gelassen. Der Ortsbeirat bittet erneut um Antwort auf die Frage der V 997 vom 02.09.2024: Existiert die vom Magistrat im Jahr 2017 genannte "städtische Verfügung" zum Schutz des Stadtteils Riederwald oder nicht? Falls nein, erwartet der Ortsbeirat eine klare Aussage, ob der Magistrat eine solche Verfügung erlassen wird. In ST 2298 (2017) hatte der Magistrat mitgeteilt, dass aufgrund städtischer Verfügung ein Stadionmieter verpflichtet sei, auf eigene Kosten Ordnungskräfte für den Riederwald einzusetzen.

Begründung:

Der FSV gewinnt erfreulicherweise zunehmend Großveranstaltungen für sein Stadion. Gleichzeitig bleibt die Situation für den Stadtteil Riederwald untragbar: Bei jeder Großveranstaltung wird insbesondere der westliche Teil der Siedlung von illegal parkenden Fahrzeugen überflutet. Trotz wiederholter Initiativen des Ortsbeirats ist es bisher nicht gelungen, hier zu verbindlichen Lösungen mit dem Magistrat zu kommen. Gespräche wurden verweigert oder blieben folgenlos. Hinzu kommt: Der Verweis des Magistrats in ST 1269 auf die Hessische Versammlungsstättenrichtlinie greift ins Leere. Die Richtlinie verpflichtet den Betreiber lediglich zur Sicherung der Versammlungsstätte selbst - nicht aber zum Schutz des umliegenden Stadtteils. Genau hier besteht jedoch seit Jahren dringender Handlungsbedarf, den der Magistrat nicht länger unbeantwortet lassen darf.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1984
Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2298 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3818 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1269 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2218 Auskunftsersuchen vom 02.09.2024, V 997
Beratung im Ortsbeirat: 11