Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
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Bisheriger Verlauf
09.01.2020
23.01.2020
Antrag Ortsbeirat
Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Details im PARLIS OF_787-3_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Details im PARLIS OM_5658_202009.01.2020
Antrag Ortsbeirat
Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Details im PARLIS OF_787-3_202023.01.2020
Anregung Ortsbeirat
Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Details im PARLIS OM_5658_2020 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.01.2020, OF 787/3
Betreff: Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in den beiden folgenden Fällen eine Verletzung der Vorgartensatzung und im ersten Fall zusätzlich eine Verletzung der Erhaltungssatzung Nordend-West vorliegt und wie er dagegen vorzugehen gedenkt: - Eckenheimer Landstraße 122: keine Bepflanzung des Vorgartens, sondern nur eine kahle Mulchfläche. Seit vielen Monaten kein Zaun zur Eckenheimer Landstraße. - Spohrstraße 1: Nutzung der Vorgartenfläche als Parkplatz für 2-3 Autos.Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5658 2020 Die Vorlage OF 787/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP