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Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.01.2020

Antrag Ortsbeirat

Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung

Details im PARLIS OF_787-3_2020
23.01.2020

Anregung Ortsbeirat

Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung

Details im PARLIS OM_5658_2020
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.01.2020, OF 787/3

Betreff: Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in den beiden folgenden Fällen eine Verletzung der Vorgartensatzung und im ersten Fall zusätzlich eine Verletzung der Erhaltungssatzung Nordend-West vorliegt und wie er dagegen vorzugehen gedenkt: - Eckenheimer Landstraße 122: keine Bepflanzung des Vorgartens, sondern nur eine kahle Mulchfläche. Seit vielen Monaten kein Zaun zur Eckenheimer Landstraße. - Spohrstraße 1: Nutzung der Vorgartenfläche als Parkplatz für 2-3 Autos.
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5658 2020 Die Vorlage OF 787/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP