Mindestabstand beim Überholen an der neugestalteten Eschersheimer Landstraße
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Offene Fragen
Um was geht es?
Welche Positionen gibt es der unterschiedlichen Akteure?
Was ist der letzte Stand der Entwicklung?
Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.03.2020, OF 787/9 Betreff: Mindestabstand beim Überholen an der neugestalteten Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche Maßnahmen geeignet und erforderlich sind, um den mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung eingeführten Mindestabstand von 1,5m innerorts beim Überholen von Radfahrer*innen an der neugestalteten Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße sicherzustellen.
Begründung:
Der Umbau der Eschersheimer Landstraße diente u.a. der Sicherheit im Radverkehr. An einigen Stellen wurde jedoch bei der Neuplanung aufgrund der beengten Platzverhältnisse in Verbindung mit dem Wunsch, möglichst viele Stellplätze zu erhalten, der - damals nur empfohlene - Mindestabstand von 1,5m beim Überholen von Radfahrenden unterschritten. Mit der Novelle der StVO wird die Sicherheit des Radverkehrs Priorität eingeräumt und ein Mindestabstand von 1,5m innerorts beim Überholen von Radfahrer*innen durch Kraftfahrzeuge wird nun festgeschrieben. Damit entsteht de facto ein Überholverbot von Radfahrenden an der Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße, das die Leistungsfähigkeit der Straße einschränken könnte. Es sollte daher geprüft werden, welche Maßnahmen geeignet wären, um die Einhaltung des Mindestabstands beim Überholen sicherzustellen und möglichst ein solches Verbot zu verhindern, wie etwa Tempo 30, die Verbreiterung des Radschutzstreifens an Engstellen notfalls zu Lasten von Stellplätzen oder eine bauliche Trennung des Radschutzstreifens.Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 787/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen SPD, GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme)