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Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinder Spielplatz

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.01.2020, OF 788/3 Betreff: Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinder Spielplatz Die Nordendstraße, eine Verbindung zwischen Nibelungenallee und Eckenheimer Landstraße, führt am Nordendspielplatz nördlich um diesen herum. Der Nordendspielplatz ist zu jeder Tageszeit sehr gut besucht. Viele Kinder spielen nicht nur auf dem Spielplatz, sondern auch auf dem Gehweg außerhalb des Spielplatzes. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Schwarzburgschule, Kinderkrippen, Kitas und Schüler*innenhorte. Die Nordendstraße ist im gesamten den Spielplatz umgebenden Verlauf zwischen Lenau- und Gluckstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1, StVO) ausgewiesen. Vor der Kreuzung Nordendstraße/ Lenaustraße und in der Zufahrt aus der Brahmsstraße sind entsprechende Verkehrszeichen angebracht. Die meisten Autos fahren jedoch mit überhöhter Geschwindigkeit um den Nordendspielplatz herum. Dies stellt ein erhöhtes Risiko für die spielenden Kinder dar. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten den Magistrat aufzufordem, den bestehenden verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1, StVO) durch Schwellen und/oder andere Geschwindigkeiten drosselnde Maßnahmen sicherzustellen.Nebenvorlage: Antrag vom 20.02.2020, OF 833/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5845 Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 788/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5844 2020 Anregung an den Magistrat OM 5845 2020 1. Die Vorlage OF 788/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Tenors die Worte "Schwellen und/oder andere" ersatzlos entfallen. 2. Die Vorlage OF 833/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme