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Verhandlungen mit dem Eigentümer des unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Bockenheimer Elektrizitätswerks in der Kuhwaldstraße 61 aufnehmen, damit das heruntergekommene und leer stehende Gebäude saniert wird und gegebenenfalls als Notunterkunft für Fl

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Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 14.10.2015, OF 789/2 Betreff: Verhandlungen mit dem Eigentümer des unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Bockenheimer Elektrizitätswerks in der Kuhwaldstraße 61 aufnehmen, damit das heruntergekommene und leer stehende Gebäude saniert wird und gegebenenfalls als Notunterkunft für Flüchtlinge genutzt werden kann Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat soll Verhandlungen mit dem Eigentümer des unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Bockenheimer Elektrizitätswerk in der Kuhwaldstraße 61 aufnehmen, damit das heruntergekommene und leerstehendeGebäude saniert wird und als Notunterkunft für Flüchtlinge genutzt werden kann.

Begründung:

Das am 4.02.1892 eröffnete ehemalige Bockenheimer Elektrizitätswerk Gebäude wurde auf eigene Rechnung von der Firma W.Lahmayer&Co gebaut. Es steht unter Denkmalschutz Das Gebäude in der Kuhwaldstraße 61 steht schon seit Jahren leer und befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Nach dem Abriss des größten Teils der ehemaligen Industriegebäude im ehemaligen Bockenheimer Industriegebiet Bockenheim Süd, ist es eines der letzten Gebäude welches auf die große Industriegeschichte in diesem Gebiet hinweist. Seine großen Hallen sind besonders gut dazu geeignet als Flüchtlingsunterkunft auf Zeit oder für Ausstellungen genutzt zu werden. Es ist dringend notwendig, daß das Gebäude wieder in Stand gesetzt wird und einer weiteren Nutzung zugeführt wird. Aufgrund der großen Anzahl von Flüchtlingen würde sich eine zeitweise Nutzung des Geländes als Unterkunft für Flüchtlinge anbieten.Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

48. Sitzung des OBR 2 am 02.11.2015, TO I, TOP 16 Der Ortsvorsteher wird gebeten, das Thema im Ortsbeirat vorstellen zu lassen. Beschluss: Die Vorlage OF 789/2 wurde zurückgezogen.