Abstände von Schulen zu Wettbüros/Spielhallen hinsichtlich des Jugendschutzes
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Partei(en):BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.03.2020, OF 797/9 Betreff: Abstände von Schulen zu Wettbüros/Spielhallen hinsichtlich des Jugendschutzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Februar 2020 eröffnete in der Kurhessenstraße 164 ein Ladenlokal eines Wett-Anbieters. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag, den entsprechenden, landesspezifischen Gesetzen und Verordnungen des Landes Hessen und den Richtlinien der Stadt Frankfurt diese Situation - insbesondere in Hinblick auf den Jugendschutz -zu beurteilen ist und bittet um die Beantwortung der fo lgenden Fragen:
1. Gibt es vorgeschriebene Mindestabstände von derartigen Wettbüros zu Schulen? 2. Gibt es entsprechende Mindestabstände bezüglich Kinderbetreuungseinrichtungen? 3. Fall es Mindestabstände gibt, wie groß sind diese? 4. Werden diese Abstände im vorliegenden Fall eingehalten? 5. Falls nein, weshalb durfte das Ladenlokal an dieser Stelle eröffnet werden? 6. Sind im Bebauungsplan NW 62d Nr. 1 Wettbüros bzw. Spielhallen erwähnt? Wenn ja, in welche Form? 7. Welche Maßnahmen für Suchtprävention (in diesem Fall Spielsucht) zum den Schutz von Kindern und Jugendlichen im betroffenen Bereich hält der Magistrat vor Ort für sinnvoll?
Begründung:
Nach der Einrichtung des Wettbüros haben sich Eltern, deren Kinder die Diesterwegschule und die nahe gelegenen Kitas besuchen, kritisch zur Position des Ladengeschäfts geäußert und nachgefragt, ob und warum der Betrieb an dieser Stelle statthaft sei. Der Magistrat wird deshalb gebeten, durch die entsprechenden Informationen Klarheit zu schaffen.Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 797/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD, gegen FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)