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Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.05.2011

Antrag Ortsbeirat

Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim

Details im PARLIS OF_8-11_2011
06.06.2011

Anregung Ortsbeirat

Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim

Details im PARLIS OM_130_2011
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 04.05.2011, OF 8/11 Betreff: Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Am Kleedreieck in Fechenheim gibt es 5 Zebrastreifen, die völlig unterschiedlich beschildert sind. 1. Alt Fechenheim/Kleestraße am Taxistand, - beidseitig beschildert 2. Kleestraße/Ecke Alt Fechenheim - unbeschildert 3. Kleestraße an der Postagentur - einseitig beschildert 4. Willmannstraße 1 - unbeschildert 5. Kleestraße//Ecke Baumertstraße - unbeschildert Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung an den Fußgängerüberwegen 2 - 5 durch das beidseitige Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 vervollständigen zu lassen.

Begründung:

Zu 2: Der Zebrastreifen liegt auf der Hauptdurchgangsachse in Nord/Süd-Richtung (Alt Fechenheim - Kleestraße - Baumertstraße) direkt hinter einer scharfen Kurve und ist erst direkt an der Abbiegung zu sehen, für Ortsfremde, wenn Schnee drauf liegt, überhaupt nicht. Dies gilt für alle nachfolgend beschriebenen Mängel. zu 2 und 3: Die beiden Zebrastreifen sind nur wenige Meter von einander eintfernt, einer ist völlig unbeschildert, der andere, an der Postagentur, nur einseitig. zu 4 und 5: Die beiden Überwege sind an der selben Kreuzungseinmündung gelegen, wie die Postagentur und unbeschildert. Sie befinden sich in einer Tempo-30-Zone. Dies ist für Fußgänger völlig unerheblich, denn die Willmannstraße ist ein beliebter Schleichweg und hier wird kreuz und quer abgebogen. Das ist besonders für Kinder sehr unübersichtlich und gefährlich. Die Beschilderung der Fußgängerüberwege würde mehr Sicherheit schaffen.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 130 2011 Die Vorlage OF 8/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme