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Halteverbot zwischen den Einfahrten „Alt-Niedereschbach Nr: 7 und 9“ zu den Parkplätzen der Verbrauchermärkte

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.02.2017, OF 80/15 Betreff: Halteverbot zwischen den Einfahrten "Alt-Niedereschbach Nr: 7 und 9" zu den Parkplätzen der Verbrauchermärkte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird gebeten das Straßenverkehrsamt zu bitten durch geeignete Maßnahmen (Beschilderung oder Schraffierung) ein Parken zwischen den Einfahrten zu verbieten.

Begründung:

Diese Ein-/Ausfahrten werden nicht nur von Kunden-Pkw, sondern auch vom Lieferverkehr benutzt. Es ist immer wieder zu beobachten, dass sich Lieferwagen dort festfahren, wenn dort ein Fahrzeug steht. Es würde nur 1 Stellplatz wegfallen ,aber größere Probleme auch.Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 80/15 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme