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Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der SebastianRinzStraße 1a - Teil 4

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.10.2023, OF 803/2 Betreff: Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1a - Teil 4 Vorgang: OM 4540/15 OBR 2; ST 95/16; OA 429/16 OBR 2; ST 2157/19; V 1777/20 OBR 2; ST 30/21; ST 1230/21; ST 2106/21; ST 920/22; ST 2294/22; ST 738/23; ST 1902/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche Nutzung der Magistrat für das ehemalige Pförtnerhaus in der Sebastian-Rinz-Straße 1a, für möglich hält, bzw. bei einer Vergabe im Erbbaurecht ausschließt (Kultur, Gastronomie, Wohnen etc.), welche Randbedingungen die Lage im selbst denkmalgeschützten Grüneburgpark an eine private Nachnutzung stellen, wann und in welcher Form (z.B. Konzeptverfahren) das Gebäude ausgeschrieben werden soll, wie der Ortsbeirat hierbei mit einbezogen werden soll, was mit dem denkmalgeschützten Gebäude passiert, wenn eine Vergabe erfolglos bleibt. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Gebäude in einem solchen baulichen Zustand gehalten wird, dass eine Sanierung weiterhin möglich ist und ein Abriss ausgeschlossen werden kann.

Begründung:

Inzwischen ist die Nachfrage nach der Nutzung des Pförtnerhauses 8 Jahre (sic!) her (OM 4540 von 2015, OA 429 von 2019, V 1777 von 2020), ohne dass das denkmalgeschützte Gebäude saniert wurde oder irgendeine künftige Nutzung beschlossen wurde. Aus der letzten ST 1902 vom 18.09.2023 geht hervor, dass der Magistrat auch nicht vorhat, das Gebäude zu sanieren. Denkmalgeschützte Gebäude, die dem Verfall anheimgegeben werden, gibt es in Frankfurt bereits zu viele. Daher ist es zwar gut, dass nach nunmehr 8 Jahren eine Entscheidung seitens der Stadt gefallen ist, auch wenn eine städtische/öffentliche Nutzung gegenüber einer nun wohl privat(wirtschaftlich)en Nutzung vorzuziehen wäre. Es bleibt aber noch immer absolut unklar, welche Nutzungen für das Gebäude vorgesehen bzw. überhaupt denkbar sind.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 95 Anregung vom 17.06.2019, OA 429 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2157 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 30 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1230 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2106 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 920 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2294 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1902 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 803/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 803/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5131 2024 Die Vorlage OF 803/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor in Ziffer 1. nach dem Wort "hält" der Wortlaut "(z. B. durch die Griechisch-Orthodoxe Gemeinde, die Interesse an dem Gebäude hat)" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme