Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21
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Bisheriger Verlauf
26.08.2019
10.09.2019
Antrag Ortsbeirat
Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21
Details im PARLIS OF_808-10_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21
Details im PARLIS OM_5080_201926.08.2019
Antrag Ortsbeirat
Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21
Details im PARLIS OF_808-10_201910.09.2019
Anregung Ortsbeirat
Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21
Details im PARLIS OM_5080_2019 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 26.08.2019, OF 808/10
Betreff: Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21
Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit 2018 steht die Treppe auf öffentlichem Grund. Aufgrund von Beschwerden Eckenheimer Bürger soll von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt eine Korrektur veranlasst worden sein. Wenn das stimmt, kann man die Korrektur höflich ausgedrückt, allenfalls als "kosmetische Operation" bezeichnen. Die tragenden Säulen der Treppe stehen nach wie vor auf der öffentlichen Fläche. Der Magistrat wird aufgefordert den ursprünglichen Grenzverlauf wieder herstellen sowie den beschädigten Bürgersteig auf Kosten des Verursachers instand setzen zu lassen. Begründung:
In Alt-Eckenheim sind die Bürgersteige schmal und werden häufig von Fahrzeugen widerrechtlich zugeparkt. Fußgänger, Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und ältere Menschen müssen oft auf die Fahrbahn ausweichen, so auch an dieser Stelle. Das ist trotz der 30-Km Zone an dieser Ecke manchmal lebensgefährlich. Bürger berichteten ferner, dass die Bauaufsicht aufgrund Ihrer ermessensrechtlichen Befugnisse den aktuellen Zustand genehmigt haben soll. Dies sei völlig unverständlich, weil auf dem privaten Gelände genügend Platz für eine Treppe vorhanden sei, so dass nicht öffentlicher Grund "verschenkt" werden müsse. Wenn dem so sein sollte, ist Abstimmungsbedarf zwischen dem Verkehrs- und dem Baudezernat erforderlich. Es kann nicht sein, dass vom Verkehrsdezernat dringend Platz für eine sichere Trennung von Verkehrsströmen, z. B. für Fahrradwege, benötigt wird und auf der anderen Seite öffentlicher Raum zur privaten Disposition freigegeben wird.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5080 2019 Die Vorlage OF 808/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und CDU gegen LINKE., BFF und FDP (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)