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Wie begründet der Magistrat seine Zweifel?

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.01.2021, OF 809/11 Betreff: Wie begründet der Magistrat seine Zweifel? Vorgang: V 1688/20 OBR 11; ST 1845/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die in der ST 1845 vom 12.10.2020 geäußerten Zweifel zu begründen. "Der Magistrat bezweifelt, dass wegen der Einführung des neuen Bewohnerparkgebietes 40 in Bornheim der Parkdruck im Ortskern von Seckbach erheblich zugenommen hat. Zumal von dort aus die für Pendler attraktiven Stadtbahnstationen nur über Busse zu erreichen sind."

Begründung:

Der Ortsbeirat kann die oben genannte Stellungnahme nicht verstehen und bittet um konkrete Beantwortung der Fragen 1-5 aus V 1688 2020. Fortführend bittet der Magistrat um Beantwortung der weiteren Fragen: 6. Auf welcher Basis gründen die Zweifel des Magistrats gegenüber den Beobachtungen der Anwohner*innen? 7. Ist dem Magistrat der Fahrplan der Buslinie M43 während des Berufsverkehrs bekannt? 8. In welchem Radius um die für Pendler attraktiven Stadtbahnstationen befinden sich kostenfreie Parkplätze für Pendler? 9. Hält der Magistrat es für möglich, das die Parkplätze in der Atzelberg- und Zentgrafenstraße für Pendler, die die Stadtbahnstation fußläufig erreichen wollen, attraktiv sind?dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.06.2020, V 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1845 Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7196 2021 Die Vorlage OF 809/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme