Begrünung des Endstücks der Eschersheimer Landstraße mittels Baumpflanzungen
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Bisheriger Verlauf
05.08.2011
08.12.2011
08.12.2011
Antrag Ortsbeirat
Begrünung des Endstücks der Eschersheimer Landstraße mittels Baumpflanzungen
Details im PARLIS OF_81-9_2011Antrag Ortsbeirat
Umgestaltung des Endstücks der Eschersheimer Landstraße
Details im PARLIS OF_238-9_2011Anregung Ortsbeirat
Umgestaltung des Endstücks der Eschersheimer Landstraße
Details im PARLIS OA_117_201105.08.2011
Antrag Ortsbeirat
Begrünung des Endstücks der Eschersheimer Landstraße mittels Baumpflanzungen
Details im PARLIS OF_81-9_201108.12.2011
Antrag Ortsbeirat
Umgestaltung des Endstücks der Eschersheimer Landstraße
Details im PARLIS OF_238-9_201108.12.2011
Anregung Ortsbeirat
Umgestaltung des Endstücks der Eschersheimer Landstraße
Details im PARLIS OA_117_2011 Partei: FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.08.2011, OF 81/9
Betreff: Begrünung des Endstücks der Eschersheimer Landstraße mittels Baumpflanzungen
Der Magistrat wird gebeten, - im Bereich des Straßenendes der Eschersheimer Landstraße zwischen dem Weißen Stein und der Strecke der Main-Weser-Bahn, auf dem jegliches öffentliche Grün fehlt, eine Anzahl Bäume anzupflanzen; - als Grundlage für die Anpflanzungen möge die als Anlage beigefügte Zeichnung mit jeweils mit x gekennzeichneten Standorten dienen; - diese Zeichnung stammt von einem Architekten, der im Vorfeld die Trassenpläne unter Pflaster und Straßendecken durchgesehen und die Standorte für die Bäume danach bestimmt hat; - die Architekten-Zeichnung umfasst insgesamt fünfzig mögliche Baumstandorte. - Die davon ausgewählten Standorte sind bewusst auf zwanzig begrenzt; auch im Hinblick auf Parkplätze. Die Zahl 20 ist als Obergrenze anzusehen; - welche genauen Standorte ausgewählt und wie viele Bäume letztlich bestimmt werden, soll den Fachämtern überlassen bleiben; - für die Bepflanzung soll einheitlich eine einzige, standortverträgliche Baumart bestimmt werden; - in Betracht zu ziehen ist vorrangig eine kleinkronige Baumart. Begründung:
Das bisherige Fehlen von jeglichem öffentlichen Grün ist weder städtebaulich noch im Hinblick auf den fortschreitenden Klimawandel vertretbar. Verhindern können Bäume den Klimawandel zwar nicht. Sie mildern jedoch die damit verbundenen Belastungen für die Bevölkerung ab; tragen z. B. zu einer Senkung der Umgebungstemperatur an heißen Tagen bei. Gewisse Bereiche der Stadt von einer Begrünung ohne zwingende Gründe auszunehmen, ist mit dem Allgemeinwohl nicht vereinbar.Nebenvorlage: Antrag vom 08.12.2011, OF 238/9
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 9 am 18.08.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 81/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 9 am 22.09.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 81/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 157/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 81/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 117 2011 1. Die Vorlage OF 81/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 238/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.