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Schulische Betreuung an der Günderrodeschule

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.01.2019

Antrag Ortsbeirat

Schulische Betreuung an der Günderrodeschule

Details im PARLIS OF_814-1_2019
22.01.2019

Anregung Ortsbeirat

Schulische Betreuung an der Günderrodeschule

Details im PARLIS OM_4170_2019
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.01.2019, OF 814/1

Betreff: Schulische Betreuung an der Günderrodeschule
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Nebengebäude (Hufnagelstraße 23, 60326 Frankfurt) der Günderrodeschule im Gallus das Erdgeschoss (weiterhin) und das 1. Obergeschoss (zusätzlich) für die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Die Schulgemeinde der Günderrodeschule (Kollegium, Elternschaft und Erweiterte Schulische Betreuung) hat von Plänen gehört, dass das Erdgeschoss des Nebengebäudes der Schule ab 2020 nicht mehr für Schule und ESB zur Verfügung stehen, sondern stattdessen als Wohnraum vermietet werden soll. Zwar befürworten wir die Schaffung von neuem Wohnraum, allerdings ist der Bedarf an Betreuungsangeboten ebenfalls durch den Wandel von Familien- und Erwerbsstrukturen stetig angestiegen. Die Zusammenarbeit der Schule mit der Erweiterten Schulischen Betreuung ist ein wesentlicher Baustein in der Betreuung der Schulkinder und ermöglicht neben einer strukturierten, verlässlichen Betreuung zusätzliche Förderung und Unterstützung der Kinder. Gerade in einem Stadtteil wie dem Gallus mit einem hohen Anteil an Kindern aus sog. "bildungsfernen" Familien und einem hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund ist die Betreuung und Förderung der Kinder durch die ESB außerordentlich wichtig. Gegenläufig zur derzeitigen Planung ist sogar eine zusätzliche Nutzung der - seit Mai 2018 leer stehenden - Wohnung im 1. Stock durch Schule (Vorlauf) und ESB für die Bewältigung der o. g. Aufgaben unabdingbar, da die Schülerzahlen zukünftig noch deutlich steigen werden. Gegen den vorliegenden Antrag wird eingewendet werden, dass die ESB ihre Aufgaben in den Räumlichkeiten der Schule und ihres Anbaus erfüllen solle. Entgegen der Nutzung an weiterführenden Schulen sind aber die Klassenräume an Grundschulen keine reinen Unterrichtsräume, die problemlos in Minutenschnelle funktional umwandelbar wären. Sie sind einerseits regelrechte Lebensräume für die Kinder der jeweiligen Klasse, sodass eine zusätzliche intensive Nutzung durch die ESB nicht praktikabel ist, zudem dienen sie nach Unterrichtsende auch als Arbeitsräume der Lehrkräfte. Die Räume des Nebengebäudes wären auch zukünftig eine wichtige Ressource für pädagogische Kleinprojektarbeit im Nachmittagsbereich, welche nicht durch die angedachten Betreuungsräume im neuen Raumkonzept der Schule abzudecken sind. Sie bieten zudem die Möglichkeit die bisherigen Vorlaufkurse und das Angebot der Frühbetreuung in bewährter Weise fortlaufen zulassen, sowie die Chance im Bedarfsfalle individualisierte Angebote wie Elterncafé/Schülercafé zu gestalten. Die Tatsache, dass in Frankfurt ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum herrscht, bedauern wir außerordentlich, doch steht es in keinem Verhältnis, dafür dringend benötigten Schulbetreuungsraum umzuwidmen.
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4170 2019 Die Vorlage OF 814/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme