Gesetzliche Grundlagen der Ortsbeiratsarbeit

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Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.01.2024, OF 817/2 Betreff: Gesetzliche Grundlagen der Ortsbeiratsarbeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Ortsbezirk 2 in Frankfurt gilt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Im Ortsbezirk 2 in Frankfurt gelten die Naturgesetze.

Begründung:

Verschiedene Äußerungen und Verhaltensweisen einiger Mitglieder des Ortsbeirats 2 geben seit längerem Anlaß zu der Befürchtung, daß diese wesentliche Grundlagen unserer Arbeit ablehnen. Um diesen Verdacht zu entkräften, erscheint es nötig, ein eindeutiges Bekenntnis zum Grundgesetz wie auch zur Gültigkeit der Naturgesetze einzufordern.Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 817/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 817/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)