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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.02.2017
20.02.2017
10.03.2017

Vortrag des Magistrats

Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Details im PARLIS M_35_2017

Antrag Ortsbeirat

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben

Details im PARLIS OF_82-15_2017

Anregung Ortsbeirat

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35

Details im PARLIS OA_134_2017
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.02.2017, OF 82/15 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistratsvorlage M 35 wird unter Maßgabe folgender ergänzender konkreter städtebaulicher Ziele zugestimmt: in dem neuen Baugebiet ist in der weiteren Planung bzw. im Planungsentwurf an geeigneter Stelle bereits eine Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage/ggf. ein betreutes Wohnstift mit für die Bewohner selbst zu bewirtschafteten1 bis 2 Zimmer Wohnungen und einer Größe bis zu max. 20 Wohneinheiten als Sonderbau zwingend festzusetzen, in zentraler Lage im Neubaugebiet ist schon bei der Planaufstellung eine Fläche für einen allgemeinen Kinder- und Jugendtreff/ offenes Gemeinschafts- bzw. Begegnungszentrum (ggf. mit Bewirtung) und für einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen, hinsichtlich einer optimierten Nutzung der Bauflächen für Eigenheime bei der weiteren Planung für diese Flächenressource ist verstärkt den Bau attraktiver kleinteiliger Reihenhausanlagen (4-6 Häuser) mit jeweils kleinem Gartenanteil festzusetzen und diese für das Umlegungsverfahren zeitnah vorzubereiten, beim Geschosswohnungsbau hinsichtlich der Höhe soll maximal 3 Vollgeschosse (ggf. im Einzelfall aufgrund der topografischen Lage des Baugrundstückes ist auch der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses möglich) festgelegt werden, bei der geplanten Siedlungsstruktur ist sich an der angrenzend bestehenden Bebauung im Norden zu orientieren, es sind ausreichend Stellplätze für PKW auf den Baugrundstücken (Tiefgarage prüfen) und im öffentlichen Verkehrsraum festzusetzen. hinsichtlich der Begrünung (und ggf. auch als B-Plan interne Ausgleichsflächen) soll verstärkt im Randbereich entlang der im Westen liegenden U-Bahn-Trasse auf einen Sicht- und Lärmschutz durch einen Streifen mit aufgelockerten Baumbepflanzungen im Alleestil (dazwischen öffentliche Parkplätze) gesetzt werden. die Anzahl von insgesamt max. 320 Wohneinheiten (gemäß WEP 2015) für dieses Gebiet soll in der weiteren Planung keinesfalls überschritten werden; eine Reduzierung der Anzahl der gesamten Wohneinheiten ist zu Gunsten vermehrter Reihenhausbebauung sowie aufgelockerter Bebauung im Geschosswohnungsbau anzustreben.

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 917 trägt Nieder-Eschbach, neben den noch bereitzustellenden Nieder-Eschbacher Gemarkungsflächen für das Baugebiet Nr. 516 "Im Eschbachtal - Harheimer Weg" maßgeblich zur Bewältigung des Wohnraumbedarfs in Nieder-Eschbach bzw. Frankfurter Norden bei. Für die Erstellung einer attraktiven, barrierefreien Seniorenwohnanlage in Nieder-Eschbach besteht ein hoher Bedarf. Viele ältere Nieder-Eschbacher suchen kleine Wohnungen, die sie ggf. noch selbst bewirtschaften können. Die sonstigen Forderungen und Anregungen für die inhaltliche Erarbeitung des B-Planes Nr. 917 sollten bei der Planung Berücksichtigung finden, da hierfür Bedarfe in Nieder-Eschbach bestehen. Die 6,6 ha große Fläche für das Baugebiet ist als Arrondierung der dortigen Bebauungsrandlage innerhalb Nieder-Eschbachs bestens geeignet und passt sich an die vorhandene Siedlungsstruktur optimal an. Diese Fläche war bereits seit den frühen 80er Jahren als Wohnbauentwicklungsfläche vorgesehen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 134 2017 1. Der Vorlage M 35 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA . . zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 82/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP mit der Maßgabe beschlossen, dass . . . Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)