Antrag vom 22.05.2023, OF 820/5 Betreff: Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen durch folgende Maßnahmen auf der Offenbacher Landstraße sicherer zu gestalten: 1. Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße ist im Bereich der Querung rot einzufärben. 2. Der Bordstein ist niveaugleich abzusenken. 3. In Fahrtrichtung Westen ist dem Radverkehr das Rechtsabbiegen in Richtung der Oberräder Felder durch ein blaues Gebotsschild 209-30 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" mit dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" ausdrücklich zu erlauben. 4. Das hinter der Querung aufgestellte Gebotsschild "Fahrtrichtung geradeaus" erscheint überflüssig und ist ggfls. zu entfernen. 5. Das etwa 20 Meter vor der Querung aufgestellte Verkehrszeichen 138 "Radfahrer" mit dem Zusatzzeichen 1000-30 "Beide Richtungen" ist freizuschneiden und zu reinigen.
Begründung:
Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden über Kraftfahrende vor , die besonders in Fahrtrichtung Sachsenhausen nicht die erforderliche Vorsicht gegenüber dem Radverkehr aus und in Richtung "Im Eichlehen" bzw. Oberräder Felder walten zu lassen, obwohl sie durch das Verkehrszeichen "Radfahrer" zur erhöhten Vorsicht angehalten werden. Zu 1: Die Querung liegt in einer Doppelkurve, biegt in spitzem Winkel von der Offenbacher Landstraße in die Oberräder Felder ab und ist daher schwer zu erkennen. Die Roteinfärbung würde die Übersicht erleichtern. Die Roteinfärbung ist auch in Fahrtrichtung Offenbach aufzubringen Zu 2: Radfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen folgen der Radnetz-Beschilderung und biegen nach rechts auf die Radwegquerung in die Oberräder Felder ein. Da der Bordstein nicht niveaugleich abgesenkt ist und der Weg wie oben erwähnt in spitzem Winkel abbiegt, müssen Radfahrende vor dem Abbiegen weit nach links ausscheren, um den Bordstein sicher im rechten Winkel überwinden zu können. Der Ortsbeirat hat den Magistrat mehrfach, zuletzt in seiner OM 5930/2020, aufgefordert, den Bordstein niveaugleich, also auf null Zentimeter, abzusenken. In seiner Stellungnahme ST 1234/2020 hat der Magistrat diese Vorgabe wieder mit wenig überzeugenden Argumenten abgelehnt. Dem Ortsbeirat ist klar, dass die Realisierung einer Absenkung mit den unsäglichen drei Zentimeter hohen Rundbordsteinen ein Quasistandard der Verwaltung ist und eine Abweichung zu Unbequemlichkeiten im Verwaltungsablauf führt. Im Fußgängerbereich ist die Stadt heute in der Lage, Überquerungsstellen mit niveaugleichem Übergang zu schaffen. Diesen erstaunlichen Fortschritt muss die Stadt nun auch auf Radwegquerungen übertragen. Zu 3 und 4: Für Verwirrung sorgt das blaue Verkehrsschild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus", das hinter der Querung angebracht ist. Kraftfahrende, die durch das oben genannte Schild "Radfahrer, beide Richtungen" vor kreuzendem Radverkehr gewarnt werden, erwarten den Radverkehr hinter dem blauen Schild. Die Funktion dieses Schildes ist nicht ganz klar. Es soll eventuell das Wenden und Weiterfahren auf den Straßenbahngleisen verbieten. Es ist zu überlegen, ob das Schild als übertriebene Regulierung entfernt werden kann, da das Wenden schon durch die durchgezogene Linie auf der Fahrbahn verboten ist. In jedem Fall soll vor der Radwegquerung ein entsprechendes Schild angebracht werden, um die Unklarheit über die Stelle des Kreuzungsverkehrs zu beseitigen. Zu 5: Die Auffälligkeit des Schildes "Radfahrer, beide Richtungen" ist zu verbessern, indem es gereinigt und von Pflanzenbewuchs freigeschnitten wird. Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen. Quelle: mapillary.comBeratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 820/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 9 Es besteht Einvernehmen, über den Antrag OF 820/5 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4283 2023 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 820/5 wird abgelehnt. 2. Den Ziffern 2. bis 5. der Vorlage OF 820/5 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme