Skip to main content

Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße M.116 - Bebauungsplan Nr. 496

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 24.09.2014, OF 820/9 Betreff: Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße M 116 - Bebauungsplan Nr. 496 Seit Jahren ist der Bebauungsplan ein Gesprächsthema und auch die Magistratsvorlage M116 konnte bislang keine Klärung schaffen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Ob die Ausbaupläne der DB AG (Ausbau der Main-Weser-Strecke) berücksichtigt wurden. Wenn ja, erbitten wir einen Plan, aus dem dies ersichtlich ist. 2. Weshalb ist der Anordnungsbereich lt. Anlage 2 größer als der Bereich des Bebauungsplan 496? 3. Bedeutet die Karte des Anordnungsbereichs, das alle im Bereich liegenden Grundstücke später an den Erschließungskosten beteiligt werden? 4. Stimmt es, dass es im Bereich des Bebauungsplanes 496 ein Weiderecht gibt? 5. Ob geplant wird, den Bebauungsplan nach Durchführung der Baulandumlegung zu ändern? 6. Was wird angestrebt, wenn einige bzw. mehrere Grundstücks-Eigentümer die Abgabe bzw. Umlegung ablehnen? 7. Wie wird der angestrebtem Plan der Grundstücke nach Baulandumlegung aussehen. 8. Ist am Ende der Zaunstraße ein Wendehammer geplant oder kann über die Zaunstraße und Dreihäusergasse auf die Straße Alt-Eschersheim weitergefahren werden? Die Dreihäusergasse sollte dann Einbahnstraße in dieser Richtung werden. 9. Lt. Bebauungsplan 3.3 ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen - Mischverkehrsfläche erlaubt. Gibt es bereits einen Plan, wo die Parkbereiche eingezeichnet sind?Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116 Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 9 am 09.10.2014, TO I, TOP 4 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über Punkt 1. der Vorlage OF 820/9 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1132 2014 1. a) Die Vorlage M 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 820/9 wird als Eilanfrage gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 GOOBR an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Punkt 1.: Einstimmige Annahme Rest der Vorlage: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)