Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB
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Bisheriger Verlauf
21.01.2019
23.04.2019
29.05.2019
17.06.2019
Auskunftsersuchen
Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?
Details im PARLIS V_1133_2019Stellungnahme des Magistrats
Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?
Details im PARLIS ST_712_2019Antrag Ortsbeirat
Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB
Details im PARLIS OF_825-2_2019Auskunftsersuchen
Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB
Details im PARLIS V_1319_201921.01.2019
Auskunftsersuchen
Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?
Details im PARLIS V_1133_201923.04.2019
Stellungnahme des Magistrats
Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?
Details im PARLIS ST_712_201929.05.2019
Antrag Ortsbeirat
Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB
Details im PARLIS OF_825-2_201917.06.2019
Auskunftsersuchen
Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB
Details im PARLIS V_1319_2019 Partei(en): LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 29.05.2019, OF 825/2
Betreff: Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB
Vorgang: V 1133/19 OBR 2; ST 712/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Untersuchung über den Bauzustand des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 (ehemaliges "Institut für vergleichende Irrelevanz") gem. § 177 BauGB zu veranlassen und ein den Untersuchungsergebnissen entsprechendes Instandsetzungsgebot zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Sofern das in der ST 712 angeführte Bauverbot z. Zt. noch besteht, ist es insoweit aufzuheben. Dem Eigentümer ist für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen eine Frist mit Androhung der Ersatzvornahme zu setzen. Begründung:
Das Gebäude Kettenhofweg 130 steht seit Jahren leer und ist dem Verfall preisgegeben. Nachdem das Gebäude mehrmals verkauft worden ist, wurde aufgrund von nicht genehmigten Baumaßnahmen ein Bauverbot verhängt, was einen weiteren Verfall des Gebäudes zur Folge hat. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist die beantragte Maßnahme dringend erforderlich, da der Eigentümer bezüglich der erforderlichen Instandsetzung bisher keine Aktivitäten erkennen lässt.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 712
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1319 2019 Die Vorlage OF 825/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme