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Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.02.2025, OF 826/3 Betreff: Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern Vorgang: OM 5041/24 OBR 3; ST 921/24 Die Stalburg und ihr Garten mit wertvollem Baumbestand ist eine der letzten unversiegelten und begrünten Baulücken im dichtbesiedelten Nordend und gehört zu den bedeutenden Identitätsstiftenden Orten im Stadtteil. In der OM 5041 vom 25.1.2024 bat der Ortsbeirat 3 den Magistrat unter anderem, Möglichkeiten zum Erhalt der Baumgruppe und der Freiflächen zu eruieren. In seiner Antwort (ST 921 vom 13.5.2024) verwies der Magistrat neben dem Denkmalschutz eines Gebäudes in der Nachbarschaft auf die städtische Freiraumsatzung. Diese ist jedoch nicht geeignet, Freiflächen vor einer Bebauung zu schützen, sondern stellt nur Anforderungen an die Bepflanzung von Freiflächen, die in einem neuen Bauantrag definiert werden. Auch der Denkmalschutz eines benachbarten Gebäudes erzeugt keine Sicherheit, dass im Falle einer Bebauung des Areals kein Kompromiss gefunden würde, der diese letztlich doch zulassen würde. In seinem Bericht B 437 vom 2.12.2024 weist der Magistrat noch einmal darauf hin, dass der geltende Bebauungsplan NW 21b Nr 1 in dem betreffenden Bereich ein allgemeines Wohngebiet festsetzt und damit weder eine kulturelle Nutzung noch ein Schutz von Garten und Baumbestand gewährleistet ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu prüfen und ggf. zu ergreifen, die geeignet sind, das Grundstück und seinen Baumbestand vor einer Bebauung zu schützen. Denkbar aus der Sicht des Ortsbeirats wäre etwa, den Teilbereich des Grundstücks der Stalburg aus dem dort geltenden Bebauungsplan NW21b Nr 1 aufzuheben und einen neuen Bebauungsplan für das Areal aufzustellen, in dem die Freiflächen und Bäume festgesetzt werden. Ziel der Überlegungen und Maßnahmen soll es sein, die kulturelle Nutzung sowie den Garten und seinen Baumbestand langfristig zu sichern und gegen eine Nachverdichtung abzusichern.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 437 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5041 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 921 Beratung im Ortsbeirat: 3