Toiletten auf dem Rollschuhplatz/AmiSpielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309/22 und ST 735/24
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.05.2024, OF 828/10 Betreff: Toiletten auf dem Rollschuhplatz/Ami-Spielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309/22 und ST 735/24 Vorgang: OM 1887/22 OBR 10; ST 2309/22; ST 735/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Aussage = Im Falle des "Ami-Spielplatzes" liegt die WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen, Marbachweg/Ecke Gießener Straße in zumutbarer Entfernung und kann von den Besucher*innen des Ami-Spielplatzes genutzt werden ist absolut unzutreffend. Die Entfernung ist unzumutbar weit und erfordert die Überquerung einer der komplexesten Kreuzungen des Ortsbezirkes. Es ist keinem Kind oder älteren Menschen mit Rollator zuzumuten, die Strecke bis zur Toilettenanlage am Hauptfriedhof zurückzulegen. Der Magistrat wird noch einmal gebeten, zu prüfen und zu berichten ob man auf dem Amispielplatz / Rollschuhbahn eine Toilettenanlage installieren kann.
Begründung:
Mit der ST 2309 und ST 735 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass das Konzept "öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" überarbeitet wird. Nun wurde den spielenden Kindern und Jugendlichen und allen anderen die Möglichkeit nahegelegt, auf die öffentlichen Toiletten der WC - Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen Marbachweg Ecke Gießener Straße zu gehen. Man kann kleinen Kindern nicht zumuten, eine Strecke zu Fuß zurückzulegen, die eine ganze U-Bahn-Station umfasst, um ein dringendes Bedürfnis zu erledigen. Die Entfernung beträgt nicht 600 m sondern eher 1,4 km. Kein Kind kann solange warten und wird sicherlich nicht den Weg zum Friedhof nehmen. Ebensowenig werden ältere Personen den Weg auf sich nehmen können. So wird es weiterhin vermehrt zu Verrichtungen in Büschen und hinter Hecken kommen, was der Antrag vermeiden wollte. Darüber hinaus fehlt in Eckenheim ein Ort der generationsübergreifenden Begegnung. Das Kirschwäldchen könnte ein solcher Ort werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1887 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2309 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 735 Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5564 2024 Die Vorlage OF 828/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme