Fahrradparken im Bereich Eckenheimer Landstraße 481 für Fahrräder mit Anhänger
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Partei(en):SPD•CDU•GRÜNE•LINKE.•BFF•FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.09.2019, OF 829/10 Betreff: Fahrradparken im Bereich Eckenheimer Landstraße 481 für Fahrräder mit Anhänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob im Bereich der Eckenheimer Landstraße in Höhe des Hauses Nr. 481 eine Stellfläche für Fahrräder - auch mit Parkmöglichkeit für einen Lastenanhänger (Fahrradanhänger) - eingerichtet werden kann. Fahrräder können aufgrund der Enge der Bürgersteige auf beiden Seiten der Eckenheimer Landstraße ab dem Bereich der Tempo 30-Zone nicht "einfach so" abgestellt bzw. geparkt werden, ohne Fußgänger/innen, ob mit oder ohne Gehhilfen, Rollstuhlfahrer/innen oder Kinderwagen - zu blockieren und deren Sicherheit zu gefährden, da der Bürgersteig hier sehr eng ist. Im vorgeschlagenen Straßenbereich befinden sich u. a. ein Lotto- und ein Tierbedarfsladen, die auch von Fahrradfahrenden aufgesucht werden. Anwohner/innen haben ebenso nicht immer die Möglichkeit, aufgrund fehlender Stellplätze im Hof ihres Wohnhauses, ihr Rad zu parken. In der Eckenheimer Landstraße gibt es in der unmittelbaren Umgebung - auch bis über die Kreuzung Engelthaler-/Hügelstraße/Eckenheimer Landstraße - keine Fahrradständer auf öffentlichen Grund und Boden. Der OBR 10 weist darauf hin, dass eine stetige Zunahme von Fahrradnutzung, auch mit Lastenanhängern, im Ortsbezirk 10, wie überall in der Stadt - häufig mit dem Verzicht auf ein Auto - erfolgt. Welche Kriterien wären von der Stadt Frankfurt am Main - auch für die Errichtung von künftigen Parkstellflächen für Fahrräder mit und ohne Anhänger - hierfür zu beachten, da der Ortsbeirat hier über zu wenig Erfahrung verfügt?
Begründung:
Fahrradstellflächen gewinnen bekanntermaßen in Frankfurt zunehmend an Bedeutung, da immer mehr Bürger/innen lieber auf das Fahrrad umsteigen. Zudem nutzen auch hier immer mehr junge Familien Fahrräder mit Transportanhänger für Kinder, den Transport von Einkauf und anderen Gegenständen. Auf einem Autoparkplatz könnten grundsätzlich 8 - 10 Fahrräder bzw. vier Lastenfahrräder parken. Dem Umdenken und somit gestiegenen Bedarf sollten hier Rechnung getragen werden.Hauptvorlage: Antrag vom 28.07.2019, OF 783/10 Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 783/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 829/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 783/10 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 829/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme