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Seckbacher Standorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.01.2012

Antrag Ortsbeirat

Seckbacher Standorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen

Details im PARLIS OF_83-11_2012
13.02.2012

Anregung Ortsbeirat

Seckbacher Standorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21

Details im PARLIS OA_136_2012
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.01.2012, OF 83/11 Betreff: Seckbacher Standorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen Vorgang: M 21/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zur Sicherung und Entwicklung des Einzelhandels im Stadtteil Seckbach, folgende bestehende Einzelhandelsstandorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen: 1. Wilhelmshöher Straße von Hausnr. 124 bis Hausnr. 169 2. Atzelbergplatz / Arolser Straße

Begründung:

Die im Stadtteil Seckbach vorhandenen Einzelhandelsbetriebe und Supermärkte sind derzeit für die Seckbacher Bürger/innen fußläufig erreichbar und somit unverzichtbar für die Nahversorgung. Darüber hinaus ist der Ausbau der Angebots- und Funktionsvielfalt absolut erforderlich.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

8. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 136 2012 Die Vorlage OF 83/11 wird in der vorgelegten Fassung als gemeinsamer Antrag von SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme