Antrag vom 21.05.2024, OF 830/10 Betreff: Starkregenereignis am 02.05.2024 Vorgang: OM 1002/21 OBR 10; ST 242/22 Es steht außer Frage, dass insbesondere auch zum Schutz vor Schäden bei Starkregen-ereignissen unterschiedlichste Vorsorgepflichten bei Hauseigentümern bzw. Vermietern bestehen (s. bspw. § 8, Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main). Selbst Mieter unterliegen gewissen Pflichten. Der Magistrat gibt aber zu verstehen, dass er auch eigenen Handlungsbedarf erkennt. So wurde das Pilotprojekt Starkregenkonzept Frankfurter Berg initiiert. Es wurde ferner mitgeteilt, dass "zwei betrachtete Maßnahmen Eingriffe in den Straßenraum beinhalten und sich bei einem erkennbaren Mehrwert vergleichsweise einfach umsetzen ließen". Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wurden die Bordsteinabsenkung im Parkbereich und die Ergänzung von Sinkkästen im Holunderweg umgesetzt? 2. Wenn nicht, wären die erneuten Starkregenfolgen bzw. -schäden erwartbar geringer ausgefallen? 3. Sieht der Magistrat die Möglichkeit von Gebührenbescheiden für Feuerwehreinsätze abzusehen, sofern keine Pflichtverletzungen der Betroffen bestehen?dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 242 Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5556 2024 Die Vorlage OF 830/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme