Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers .Im Wörth.
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers .Im Wörth.
Details im PARLIS OF_830-9_2014Auskunftsersuchen
Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers „Im Wörth“
Details im PARLIS V_1134_2014Antrag Ortsbeirat
Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers .Im Wörth.
Details im PARLIS OF_830-9_2014Auskunftsersuchen
Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers „Im Wörth“
Details im PARLIS V_1134_2014S A C H S T A N D :
Betreff: Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers "Im Wörth" Bei diesem großen, gut gewachsenen Baum handelt es sich um den einzigen in der ersten Hälfte der Straße "Im Wörth" überhaupt. Eine Kastanie auf gleichem Grundstück wurde vor kurzem mit Genehmigung gefällt. Der Geschäftsführer des Investors, der das Grundstück neu bebauen will, hat in einem Gespräch im Herbst 2013 zugesichert, die Platane zu erhalten. Diese Zusage hat er auch bei einem Termin mit Anliegern des erworbenen Grundstücks wiederholt. In diesem Monat wurde der Baum einseitig stark eingekürzt und es wurden Bohrungen auch in unmittelbarer Nähe des Baumens eingebracht. Ob das Wurzelwerk des Baumes beschädigt wurde, ist noch nicht bekannt, erscheint aber als wahrscheinlich. Die Untere Naturschutz- behörde ist mit dem Vorgang bereits beaufschlagt und hat eine weitere Einkürzung auf der Gegenseite der bereits erfolgten Einkürzung beauftragt, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Ob der Baum noch zu retten ist, ist vorläufig noch nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, - welche Auflagen mit der Baugenehmigung für den Bauherrn hinsichtlich des Baumbestandes festgelegt sind; - ob diese ggf. eingehalten wurden; - ob im Falle des Totalverlusts des Baumes die Anpflanzung eines neuen gleichartigen bzw. gleichwertigen Baumes auferlegt ist bzw. wird; - ob in diesem Falle eine Auferlegung einer Neuanpflanzung eines höheren Baumes als bei üblichen Nachpflanzungen beinhalten kann, damit der Verlust eines bedeutenden Solitärs wenigstens ansatzweise besser ausgeglichen werden kann; - welche weiteren Konsequenzen aus dem evtl. Fehlverhaltens des/der Verantwortlichen ggf. beabsichtigt sind.