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Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): ÖkoLinX-ARL

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.02.2020, OF 839/3

Betreff: Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42
Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird beauftragt zehn Fahrradbügel im Pkw-Parkbereich vor dem Haus Neuhofstrasse 42 im Mindestabstand von 70 cm und vor den beiden Aussenfahrradbügeln eine Abstandssicherung zu installieren. Die Hausgemeinschaft, die Eigentümerversammlung des Hauses wäre mit dieser Maßnahme einverstanden, da die Kapazität zur Unterbringung der Fahrräder im Haus erschöpft ist. Im Bereich von der Gluckstrasse bis zur Weberstrasse der Neuhofstr. hat die Anzahl der Fahrräder enorm zugenommen.
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 839/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 839/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 839/3 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)