Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.10.2016, OF 84/11 Betreff: Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, das Ordnungsamt anzuweisen regelmäßig das dauerhafte Parken im Bereich des eingeschränkten Halteverbotes in der Schäfflestraße vor dem Torbogen zu kontrollieren und bei Falsch- bzw. Dauerparkern entsprechende Bußgelder aussprechen.
Begründung:
Im Bereich der Schäfflestraße vor dem Torbogen (also im Bereich der Geschäftszeile) ist das Halten nur eingeschränkt i.S.d. Zeichen 286 Anlage 2 StVO zulässig. Dies soll es den Anwohnern und weiteren Personen ermöglichen, kurz für Besorgungen in den umliegenden Geschäften halten zu können. Allerdings wird diese Fläche fast ausschließlich von Pendlern zum dauerhaften Parken verwendet. Die Fläche kann daher nicht zum Halten verwendet werden. Zudem werden dort des öfteren Kleintransporter geparkt, so dass aus dem Stadtteil kommend die Rechtsabbieger in Richtung Enkheim ihre eigene Abbiegespur nicht verwenden können. Hierdurch entstehen längere Wartezeiten an der Ampelkreuzung. Mit dem P&R Parkhaus in der Borsigallee existiert für Pendler bereits eine Parkmöglichkeit, um darauf mit der U-Bahn in die Innenstadt zu fahren. Die genannte Fläche darf nicht als kostengünstige Alternative zu Lasten der Anwohner und anderer eingeschränkt haltegewillter Personen dauerhaft blockiert werden. Bisher sind keine Kontrollen seitens des Ordnungsamtes erfolgt. Zur Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Nutzungsmöglichkeit der Fläche soll das Ordnungsamt dauerhaft Kontrollen durchführen und die Parksünder bestrafen.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 908 2016 Die Vorlage OF 84/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme