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Lärmschutz an der BAB 5

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.10.2016, OF 84/7 Betreff: Lärmschutz an der BAB 5 Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz und Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der Bundesautobahn 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Auch für Praunheim könnte dies zu einer neuen Situation für den Lärmschutz führen. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten gegenüber Hessen Mobil dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung zwischen dem Nordwestkreuz und dem Bad Homburger Kreuz auf der westlichen bzw. nord-westlichen Seite der BAB 5 geführt werden, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird. Eine Lärmschutzanlage ist in jedem Fall auf der östlichen bzw. süd-östlichen Seite zu errichten.

Begründung:

Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien‐ bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren Priorisierung im VB/VB‐E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. An dieser Stelle ist gerade in diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches uns bereits im Rohentwurf im Jahr 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je einer Fahrspur nördlich und einer südlich. Die Wohnbebauung im westlichen Bereich der Heerstraße liegt aber sehr nah an der Autobahn. Die vorherrschende Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in Praunheim. Daher ist bei der Erweiterung der A5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Eine Lärmschutzanlage ist in jedem Fall auf der östlichen Seite zu errichten.Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 77 2016 Die Vorlage OF 84/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, 1 FARBECHTE und REP gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 FARBECHTE und GRÜNE