Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes

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Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.06.2024, OF 845/10 Betreff: Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes Im Berkersheimer Weg, vor der Hausnummer 31 befinden sich zwei Schwerbehinderten-parkplätze, davon ein persönlicher. Da diese gegenüber dem kleinen Einkaufszentrum am Frankfurter Berg liegen, parken dort regelmäßig und nicht nur kurzzeitig Fahrzeuge von nicht Nutzungsberechtigten und insbesondere Zentrumsaufsuchenden. Der Berechtigte für den persönlichen Schwerbehindertenparkplatz informierte den Ortsbeirat darüber, dass er diesen nur selten frei vorfindet. Selbst die ständigen "Meldungen" an das Ordnungsamt verbessern diesen schon lange andauernden Zustand nicht. Das Ordnungsamt kann seine häufigen Bitten um Sofortmaßnahmen stets mit dem Hinweis auf Personalmangel nicht erfüllen. Es klingt logisch und ist nachvollziehbar, dass eine Verlegung dieses Parkplatzes aus dem "direkten Bereich" des Einkaufszentrums zu einer gravierenden Lageverbesserung für den Berechtigten führen kann. Der infrage kommende Bereich ist öffentlicher Raum. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gemäß Vorschlag und Wunsch des Berechtigten gebeten, den vorgenannten persönlichen Schwerbehindertenparkplatz in die Sonnentaustraße (s. Abbildung) zu verlegen. Idealerweise an Position 1., bei Wegnahme von zwei, nie genutzten Fahrradbügeln. Alternativ bitte an Position 2. oder 3. Anlage zu Antrag: Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes, vom 17.06.2024Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5675 2024 Die Vorlage OF 845/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme