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Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße erhöhen

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.11.2018, OF 846/6 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße erhöhen Vorgang: V 726/18 OBR 6; ST 781/18 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen zu berichten, mit welchen Maßnahmen die massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Westerbachstraße unterbunden werden können (siehe hierzu ST 781 vom 20.04.2018). In dem Zusammenhang ist auch die Errichtung einer Mittelinsel mit Fahrbahnverschwenkung westlich der Autobahnzufahrt zu prüfen.

Begründung:

Wiederholt und sehr eindringlich hat der Ortsbeirat 6 bereits auf die angespannte Verkehrssituation auf der Westerbachstraße hingewiesen. Neben regelmäßigen Verkehrsstaus (insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs) beschweren sich die Anwohnerinnen und Anwohner auch immer wieder über massive Geschwindigkeitsüberschreitungen (insbesondere abends und nachts). Bisher wurden hier nur wenige Maßnahmen, mit denen die Probleme gelöst werden können, angeboten. Die Idee des Ortsbeirats, die Einrichtung eines Kreisverkehrs als möglichen Lösungsansatz zu prüfen, wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 781 abgelehnt. In dieser Stellungnahme bietet der Magistrat jedoch an, "hinsichtlich der angeführten massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Westerbachstraße in Richtung Sossenheim [...] im Bedarfsfall kostengünstigere, weniger aufwändige Maßnahmen" zu prüfen. Dass Bedarf besteht, sollte eigentlich bereits an den wiederholten Anträgen des Ortsbeirats zu dieser Thematik zu erkennen sein. Insofern bittet der Ortsbeirat geeignete Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat vorzustellen.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2018, V 726 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 781 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1099 2018 Die Vorlage OF 846/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme