Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/Marbachweg
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Bisheriger Verlauf
10.02.2015
18.05.2015
16.08.2015
08.09.2015
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Umlaufgitter/Sperre an der Brücke über die Bundesautobahn 661 am oberen Ende des Marbachweges
Details im PARLIS OM_3861_2015Stellungnahme des Magistrats
Umlaufgitter/Sperre an der Brücke über die Bundesautobahn 661 am oberen Ende des Marbachweges
Details im PARLIS ST_716_2015Antrag Ortsbeirat
Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/Marbachweg
Details im PARLIS OF_847-10_2015Ortsbeirat Magistratsvorlage
Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/Marbachweg
Details im PARLIS OM_4417_201510.02.2015
Anregung Ortsbeirat
Umlaufgitter/Sperre an der Brücke über die Bundesautobahn 661 am oberen Ende des Marbachweges
Details im PARLIS OM_3861_201518.05.2015
Stellungnahme des Magistrats
Umlaufgitter/Sperre an der Brücke über die Bundesautobahn 661 am oberen Ende des Marbachweges
Details im PARLIS ST_716_201516.08.2015
Antrag Ortsbeirat
Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/Marbachweg
Details im PARLIS OF_847-10_201508.09.2015
Anregung Ortsbeirat
Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/Marbachweg
Details im PARLIS OM_4417_2015 Partei(en): LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 16.08.2015, OF 847/10
Betreff: Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/Marbachweg
Vorgang: OM 3861/15 OBR 10; ST 716/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird nochmals gebeten dafür zu sorgen, dass die Umlaufsperre vor der Fußgängerbrücke am Marbachweg über die A661 wieder aufgestellt wird. Die ST 716 vom 18.05.2015 (zu Antrag 760-10 OM 3861) weist auf den §45 Abs. 9 StVO, der besagt, dass Umlaufsperren nur bei besonderer Gefahrenlage aufgestellt werden dürfen. Hier handelt es sich aber nicht um ein neues Aufstellen sondern, das vorhandene, welches bei Bauarbeiten abmontiert wurde, wieder aufzustellen. Umlaufgitter wurden nach Bauarbeiten an der Oberwiesenstraße und am Lausberg (Spielplatz an der Huswertstr.) auch wieder aufgestellt.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3861
Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 716 Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
44. Sitzung des OBR 10 am 08.09.2015, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4417 2015 Die Vorlage OF 847/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme