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Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt-Eschersheim/Zaunstraße

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): CDU FREIE_WÄHLER FDP SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.11.2014, OF 849/9 Betreff: Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt-Eschersheim/Zaunstraße Bedingt durch die schnell steigende Einwohnerzahl in Frankfurt am Main ist Bedarf an zusätzlichem Wohnraum entstanden, wobei sich der Bedarf inzwischen auf den Geschosswohnungsbau und hier besonders auf altengerechte und Studentenwohnungen verschoben hat. Der Bebauungsplan Nr. 496 aus 1987 sieht Baufenster für ein Einfamilienhaus, zwei Zweifamilienhäuser und drei Mehrfamilienhäuser vor, somit insgesamt für ca. 13 Familien. Die überwiegende Mehrzahl der Eigentümer ist sich einig. Sie bitten um ein vereinfachtes Verfahren mit Verschiebung der Baufenster derart, dass eine Bebauung innerhalb der bestehenden Grundstücksgrenzen erfolgen und eine Baulandumlegung entfallen kann. Nach dem zurzeit gültigen B-Plan wird keiner bauen, die Eigentümer möchten jedoch einen Gegenvorschlag darlegen, der die Möglichkeit bietet, mehr Wohnraum zu schaffen, was den heutigen Bedürfnissen der Stadt Frankfurt am Main gerecht wird. Die Eigentümer haben ein Abstimmungsgespräch mit dem Planungsamt über ihre Vorstellungen zu einer geänderten Bebauung vereinbart und bereits signalisiert, dass einige auch bereit wären, auf Ihrem Grundstück kurzfristig eine Bebauung auszuführen. Die Mehrheit ist bereit, einen Teil ihrer Grundstücke an die Stadt zum Bau der Straße zu verkaufen. Da ein Teil der Grundstücke von der Straße Alt-Eschersheim her erschlossen ist, könnte der Bau der Straße verschoben werden, bis der Bau die Stützmauer für die Bahnstraße abgeschlossen ist. Die Grundstücke, deren Eigentümer bereit wären zu bauen, sind von der Straße Alt-Eschersheim her erschlossen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, 1. Der Vortrag des Magistrats M116 vom 04.07.2014 wird zurückgestellt bis 2. Gespräche des Magistrats mit allen Beteiligten stattgefunden haben, in denen die Eigentümer bzw. deren Vertreter den Ämtern ihre Vorschläge darlegen konnten, wie ohne eine Baulandumlegung durch Abgabe der Flächen für die Straße und eine Veränderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren mehr Wohnfläche entstehen kann und gleichzeitig die Zusage zur schnellstmöglichen Bebauung seitens der Eigentümer, die bereit sind zu bauen, gegeben wird.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116 Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 9 am 06.11.2014, TO I, TOP 3 Die Vorlage OF 850/9 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP, CDU, FREIE WÄHLER und SPD erklärt. Beschluss: Anregung OA 574 2014 Auskunftsersuchen V 1158 2014 1. a) Die Vorlage M 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 849/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 850/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. und fraktionslos zu 3. CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. und fraktionslos