Zwischennutzung für die DondorfDruckerei

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.02.2024, OF 854/2 Betreff: Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat soll: 1. Zur Vermeidung eines weiteren Leerstands - aufgefordert, mit dem Land in Verhandlungen zur Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu treten. 2. Der Magistrat soll kurzfristig berichten, a) ob eine Zwischennutzung b) aa) als Künstleratelier und Räume für Studierende der Hochschule für Bildende Künste-Städelschule und HFG Hochschule für Gestaltung und/oder bb) für die Kreativwirtschaft kurzfristig realisiert werden kann, ohne die baurechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen, wie sie von der Stadt Frankfurt für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik gefordert wurden, . c) über die Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes für die angestrebte Nutzung und für eine befristete Raumvergabe in Zusammenarbeit mit den genannten Hochschulen, mit erfahrenen Betreibern von Künstler- und Atelierhäusern wie basis e.V. oder ATELIERFRANKFURT e.V., erfahrenen Beratungsunternehmen im Bereich Kultur, dem Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sowie Vermittlern von Leerstandsflächen in Frankfurt wie "Radar-Kreativräume für Frankfurt". d) welche baulichen Maßnahmen - unter Bezifferung der Kosten - für die angestrebte Zwischennutzung erforderlich wären. e) eine Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland umsetzbar ist. 3. Der Magistrat soll sicherstellen, dass die rechtswidrigen Besetzergruppen explizit von jedweder Zwischennutzung ausgeschlossen werden.

Begründung:

Die Ansiedlung des MPI wäre ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturcampus gewesen. Das Land Hessen hatte hierfür vorgesehen, dass das Grundstück dem MPI im Wege der Erbpacht kostenfrei überlassen wird. Es ist sehr bedauerlich, dass das Max-Planck-Institut (MPI) für empirische Ästhetik die Pläne, die ehemalige Druckerei Dondorf als Institutssitz zu nutzen, aufgrund der Hausbesetzung endgültig aufgegeben hat. Hierdurch entsteht der fatale Eindruck, dass Aktivisten einer rechtswidrigen Besetzung ihre Ziele durchsetzen und staatliche, insbesondere kommunale, Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein weiterer Leerstand ist dringend zu vermeiden. Es droht jederzeit wieder eine Besetzung des Gebäudes durch Aktivisten. Der Bebauungsplan weist ein entsprechendes Baufeld im Sondergebiet - Kultur/Wissenschaft aus. Die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main brachte im Gebäude das Institut für Kunstpädagogik, das Universitätsarchiv sowie Proberäume für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst unter, so dass eine Zwischennutzung als Künstlerateliers an die bisherige Nutzung anknüpft. Da das Land Hessen Eigentümer der Liegenschaft ist, muss - bei einer Zwischennutzung durch die Stadt Frankfurt - sichergestellt sein, dass eine Rückgabe der Liegenschaft nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleistet ist. Aktivisten, die ein Gebäude zur Durchsetzung ihrer Ziele besetzen, gewährleisten eine geordnete Rückgabe des Gebäudes nicht, außerdem ist die Gefahr einer Zweckentfremdung des Gebäudes aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Besetzung immanent. Deshalb ist es dringend geboten, ein Nutzungskonzept zu entwickeln für die Zeit, bis feststeht, was der derzeitige oder zukünftige Eigentümer mit der Liegenschaft und dem Grundstück beabsichtigt. Der Bebauungsplan sieht eine kulturelle und künstlerische Nutzung vor. Dabei kann die Stadt auch an die Erfahrungen von Betreibern von Künstlerateliers wie zum Beispiel basis e.V., die bereits Künstlerateliers in der Gutleutstraße 8-12 in Frankfurt in einer Liegenschaft unterhalten, die vormals dem Land gehörte. In Betracht kommen aber auch AtelierFrankfurt e.V. mit dem größten Frankfurter Atelierhaus in der Schwedlerstraße 1-3 in Frankfurt oder Radar Kreativräume für Frankfurt (Hevelke & Wachs raum.2019 GbR, Gutleutstraße 8-12). Die vorgeschlagene Zwischennutzung knüpft an die bisherige Nutzung der Dondorf Druckerei durch das Kunstpädagogische Institut der Universität Frankfurt an. Damit sollten sich die baurechtlichen Auflagen für Atelierräume im Rahmen der bisherigen bewegen. Ateliers und Räume für Kreative werden in Frankfurt weiter händeringend gesucht. Viele Studenten der Städelschule und der HfG wandern deshalb nach Beendigung ihres Studiums ab. In Anbetracht der Internationalität Frankfurts soll in dem Konzept die befristete Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland vorgesehen werden (Ateliers für Stipendiaten, Künstler und Kreative aus Kriegs- oder Krisengebieten). Ferner wird die fachliche Kompetenz durch die Einbeziehung dieser Institutionen gewährleistet. Die Stadt sollte daher Dritte frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Alternativ oder ergänzend ist auch eine Nutzung durch die erfolgreiche Kreativwirtschaft denkbar, die mittlerweile eine der größten Branchen ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort für die Kreativwirtschaft weiter zu stärken, zum Beispiel durch das "Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative". Über die zu erwartenden Kosten ist zu berichten, da noch die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/25 ansteht. Dieser Antrag ist bis auf Punkt 3 im Wortlaut identisch mit dem Antrag der CDU-Fraktion im Römer, den die Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Frau Akmazda, Herr Becker, Dr. Fabricius, Frau Friedrich, Herr Nagel, Dr. Kochsiek und Frau Serke verfasst und eingereicht hatten.Beratung im Ortsbeirat: 2